Privileg
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Ein Privileg (Plural Privilegien, von lateinisch privilegium „Ausnahmegesetz, Vorrecht“) ist ein Vorrecht, das einer einzelnen Person oder einer Personengruppe zugeteilt wird. Ein häufiger, aber falscher Sprachgebrauch ist unterprivilegiert,[1] womit eine Benachteiligung ausgedrückt werden soll, aber ein angebliches „Recht“ auf die Zuteilung von „Privilegien“ suggeriert wird. Sprachlich richtig wäre nichtprivilegiert. Ein bekanntes Beispiel für Privilegien ist das Beamtenrecht in Deutschland.
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