Poppo von Plesse

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Poppo von Plesse (* etwa 1185; † 1250) war der jüngste Sohn von Bernhard I. und Mechtild von Höckelheim/Plesse. Vor ihm standen seine Brüder Helmold II., Werner und Bernhard II. Zwar schweigen die Quellen über Poppos Kindheit und Jugend, aber bekannt ist, dass er eine standesgemäße ritterliche Erziehung und Ausbildung erhalten hat, denn im Zenit seines Lebens beschrieb er sich selber einmal kurz und selbstsicher: „Ego Poppo miles dictus de Plesse“.

Die erste urkundliche Nachricht über ihn stammt aus dem Jahr 1209. Ausgehend von diesem Datum und in Kenntnis seines langen Lebens, könnte Poppo um das Jahr 1185 geboren worden sein, also ungefähr zehn Jahre nach seinem ältesten Bruder. Schon gegen Ende der 1220er Jahre sollte es um Poppo einsam werden. Sein ältester Bruder Helmold II. starb - offensichtlich ohne Nachkommen – um das Jahr 1226. Auch über Werner gibt es nur eine spärliche Nachricht und nichts deutet darauf hin, dass er verheiratet war und Kinder hatte. Der dritte Bruder, Bernhard II. hatte zwei Töchter (Heilwig und Mechtild) und zwei Söhne (Helmold III und Bernhard III.); er starb vor dem 30. September 1227. Von dessen Söhnen hört man auf der Burg schon bald nichts mehr, weshalb wir in anderem Zusammenhang noch der Frage nachgehen müssen, wohin sie womöglich abgewandert sind.

Ein Fortbestand der Bernhard-Linie auf der Burg hing jedenfalls bei Poppo von Plesse sprichwörtlich am seidenen Faden. Gleichzeitig wuchsen ihm von Seiten seiner Brüder Helmold II. und Werner deren Anteile an der Burg Plesse und dem umfangreichen, aber weit gestreutem Grundbesitz zu. Man muss sich dieses Familienvermögen als ein Konglomerat aus Eigentum (Allod) und Lehnsbesitz einzelner oder mehrerer Familienmitglieder beider Stämme vorstellen. Alles - die Burg, jedes Stück Land, jedes Dorf und jedes einzelne Recht - war darüber hinaus fast ausnahmslos durch irgend eine lehnsrechtliche Vereinbarungen gebunden und nicht selten sogar mit Afterlehen überzogen. Es ist klar, dass dies nur mit einer funktionierenden Verwaltung zu handhaben gewesen ist.

Poppo war mit Mechtild verheiratet. Ihren Kindern gaben sie traditionelle Vornamen der Familie - „filo Helmoldo (IV.) et filia Mechtildi“. Ihr Sohn muss in den 1230er Jahren auf die Welt gekommen sein, denn im Jahr 1241 sagten die Eltern noch über ihn, er befände sich in kindlichem Alter - „filius noster Helmoldus in annis existens puerilibus“. Als der Knabe geboren wurde, war sein Vater ungefähr 45 Jahre alt. Die letzte bekannte Urkunde stellte Poppo um das Jahr 1250 aus und 1255 scheint er nicht mehr gelebt zu haben. Poppo war für damalige Verhältnisse ein ungewöhnlich langes Leben beschieden - ähnlich wie schon seinem Vater, Bernhard I. von Höckelheim/Plesse und seinem Bruder Helmold II von Plesse, dem Livlandfahrer.

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1 Vogteirechte

Poppo war im Jahr 1209 ungefähr vierundzwanzig Jahre alt, als er - gemeinsam mit seinen Brüdern Helmold II. und Bernhard II. sowie mit zwei Vettern aus der Gottschalk-Linie – den Verzicht des Hermann von Hardenberg („Hermannus de Novali“) auf den halben Zehnten in Obernfeld zugunsten des Klosters Walkenried bekundete. Schon die Tatsache, dass es das Zisterzienserkloster auf dem Prozesswege vermochte, in den Besitz eines freien Zehnten aus nicht klösterlichem Besitz zu gelangen, verwundert, denn die Ordensregeln schrieben vor, dass die Zisterzienser ihren Lebensunterhalt grundsätzlich nur durch eigene Arbeit, nicht aber durch die Arbeit anderer zu bestreiten hatten. Nun wissen wir aber von Walter Baumann, dass sich das Kloster von diesem Grundsatz einen Dispens beim Erzbischof Siegfried II. von Mainz verschafft hatte und befugt war, Zehnte auch aus Laienhand in erheblichem Umfang zu erwerben. Weil im vorliegenden Fall von den Grundregeln der Zisterzienser abgewichen wurde, ist es verständlich, dass sich das Kloster Walkenried darum bemühte, seine Ansprüche gegenüber Hermann von Hardenberg zusätzlich durch ein Aval der Herren von Plesse abzusichern. In jener Urkunde aus dem Jahr 1209 berichten Poppo von Plesse und seine Verwandten über den Verlauf des Rechtsstreits, bekunden den Verzicht Hermanns von Hardenberg, seiner Frau sowie seiner Erben und nehmen den Zehnten für Walkenried feierlich in ihren Schutz.

Die Urkunde gibt zu erkennen, dass das Kloster Walkenried die Herren von Plesse zu Anfang des 13. Jahrhunderts als eine vertrauenswürdige, benachbarte Macht im westlichen Harzvorland ansah. Befördert wurde diese Haltung vermutlich nicht zuletzt durch Helmold II. von Plesse, der schon 1191 am Hof Heinrichs des Löwen bei einer Beurkundung zugunsten Walkenrieds mitwirkte und auch in den beiden Urkunden, die Weihnachten 1209 im Heerlager zu Terni durch Kaiser Otto IV. ausgefertigt wurden, fällt er als ein Unterstützer Walkenrieds auf. Noch stärker als dort, engagierten sich die Herren von Plesse 1209 für das Kloster Walkenried in jener Streitsache des Hermann von Hardenberg, denn nun traten sie sogar als weltliche Schutzmacht des Klosters auf, ohne allerdings damals schon dessen Vögte gewesen zu sein. Erst im Oktober 1227 wird Bernhard II. – nicht aber sein Bruder Poppo - förmlich als Vogt der Walkenrieder Kirche zu Gittelde erwähnt („ecclesie nostre advocati“). .

Dagegen sind für Poppo aus dem Jahr 1235 Vogteirechte an die Kirche zu Bilshausen belegt. Der Ort war ein Allod des Markgrafen Heinrich von Meißen und Poppo war dort dessen Vasall. [1] Als seine Patronatskirche den „fratres cenobii Walkenredensis“ weit entfernt gelegene Güter verkaufen wollte (Mörbach bei Nordhausen), machte Poppo die Auflage, von der erhaltenen Kaufsumme ein Ersatzgut zu beschaffen („de recepta pecunia predium aliquod ecclesie comparatur“). Seit wann die Herren von Plesse in Bilshausen Besitzrechte ausübten, ist unbekannt. Ihre Vogteirechte über Bilshausen endeten (vorerst) im Jahr 1242, denn aus einer Urkunde dieses Jahres kann der Rückschluss gezogen werden, dass Poppo den Besitzkomplex seinem Lehnsherrn resigniert haben muss, denn sonst hätte der Landgraf am 13. Februar 1242 die Kirche und die Güter in Bilshausen nicht dem Deutschen Orden („hospitalis sancte Marie de domo Theutonica ultra mare“) schenken können.[1] Entsprechend verhielt sich übrigens auch Poppo, als er am 4. April 1242 sein Lehen in Bilshausen dem Ritterorden übertrug. Der Deutsche Orden war maßgeblich an der Ostkolonisation beteilig. Er ließ sich 1312 in Göttingen nieder (Marienkirche mit angrenzenden Höfen) und entfaltete im Umland eine systematische Besitzerwerbspolitik. Beispielsweise tauschten die Herren von Plesse im Jahr 1321 ihren Gutsbesitz in Weende (östlich vor Göttingen) an den Orden und erhielten von ihm Bilshausen wieder zurück, um diesen Besitz allerdings schon 1322 an den Bischof von Hildesheim zu verkaufen.

2 Immobilientransaktionen

Wie weit verstreut der Grundbesitz der Herren von Plesse lag, ergibt sich zum Beispiel aus einem Verkauf von dreieinhalb Hufen in Hedeper - einem kleinen Dorf im Vorharz - an das Zisterzienser-Kloster Riddagshausen zu Braunschweig. Diese Ländereien waren ein Allod (Eigentum) beider Familienstämme und das Lehen daran trugen die Söhne eines gewissen Cesar Bock. Das Kloster Riddagshausen zahlte 12 Mark für die Liegenschaft sowie 40 Mark für deren lehnsfreie Übergabe; damit lag der Verkehrswert für den lastenfreien Grundbesitz im vorliegenden Fall bei ungefähr 15 Mark je Hufe. Das Geschäft wurde 1221 unter Mitwirkung Poppos abgeschlossen.

Die Liste der überlieferten Immobilientransaktionen, an denen Poppo beteiligt war, ist lang: Oft erscheint er in Zeugenlisten, gelegentlich verzichtete er auf seine Rechte an Grundstücken oder machte Schenkungen bzw. beteiligte sich an Stiftungen, manchmal wird er auch nur als Bezugsperson erwähnt, bisweilen aber auch als Verkäufer, als Vogt oder er tauschte Grundstücke. Einmal verzichtete Poppo sogar auf die Auszahlung eines Verkaufspreises „für die Vergebung seiner Sünden und das Seelenheil seiner Gemahlin“.

Poppo gewann in den Jahren nach 1226 durch den Nachlass seiner Brüder Helmold II. und Werner erheblichen finanziellen Spielraum, insbesondere durch den Verkauf von Vermögenswerten, mit denen keine anderweitigen Rechte verbunden waren. Aber selbst ein von Drittrechten unbelastetes Volleigentum konnte Poppo nicht ohne die Einbeziehung aller nur denkbaren Anspruchsberechtigten verkaufen, denn Grundbücher gab es nicht, aus denen sich eventuelle Rechte Dritter am Kaufobjekt ergeben hätten. Folglich war die begleitende Teilnahme einer Vielzahl anderer Personen zur Rechtssicherheit des Verkäufers und Käufers erforderlich. Wie kompliziert eine mittelalterliche Immobilientransaktion folglich ablief, ergibt sich beispielsweise aus einer Grundstückstransaktion, die am 13. März 1240 begann und erst am 27. Februar 1241 vollzogen wurde.[2]

In jener Urkunde von 1240 bestätigt Erzbischof Siegfried III. von Mainz den Verkauf von Grundbesitz in Northeim durch Poppo von Plesse an das ortsansässige Kloster St. Blasius. Wenig später stimmten Poppos Verwandte dem Verkauf zu und weil Poppos Sohn - Helmold IV. von Plesse - damals noch ein Kind war, bürgte sogar Graf Burkhard von Bilstein für den Jungen. Einen dieses Geschäft sichernden Zweck erfüllte auch die gemeinsame Urkunde des Nörtener Richters Arnold (Abt des Klosters Reinhausen) und eines Pfarrers aus Seeburg. Die beiden Geistlichen teilen in dem Dokument mit, dass „Poppo nobilis in Plesse“ seine Northeimer Güter an das dortige Kloster St. Blasius für 80 Mark geprüften Silbers („pro LXXX marcis examinati argenti) verkauft hat. [3] [4] [5] Auch die Vettern aus der Gottschalk-Linie wurden mehrfach in diesem Zusammenhang eingebunden, so dass schließlich Sicherheit für die Eigentumsübertragung bestand – für den Preis eines hohen Organisations- und Reisekostenaufwandes aller Beteiligten. Die notarielle Umsetzung fand sodann in zwei Schritten statt: Um die Jahreswende 1240/1241 bestätigte zunächst Landgraf Hermann II. von Thüringen auf dem Leineberg – der traditionellen Gerichtsstätte westlich von Göttingen - als Zeuge der Auflassung den Verkauf der Äcker, Wälder, Weiden, Freiflächen und aller in Poppos Eigentum befindlichen Menschen („hominibus propriis“) zugunsten der „ecclesie in Notheyme“. Getrennt davon bezeugte im selben Jahr Herzog Otto I. von Braunschweig-Lüneburg – „das Kind“ genannt - diese Transaktion. Entsprechend der Bedeutung des Ereignisses war die Zeugenreihe angemessen lang, wobei auffällt, dass die Kirchenvertreter, die Laien und Ministerialen nicht streng getrennt nach ihrem Stand, sondern eher nach Bedeutung oder Selbsteinschätzung erscheinen. An der Spitze finden wir nicht, wie allgemein üblich, die Würdenträger der Kirche, sondern „Otto dux in Bruneswic, serenissimus Hermannus Turinge lantgravius“ und dann erst „Lutherus abbas in Steine“, gefolgt von weiteren Kirchenmännern, Grafen, den Edelherren von Plesse und vielen mehr. Der Verkauf selber wurde schließlich am 27. Februar 1241 von Poppo, seiner Ehefrau und seinem Sohn Helmold IV. sowie mit Zustimmung Adelheids, der Witwe seines Bruders Bernhard II. und deren Tochter Heilwig erklärt und schließlich von Poppo, Gottschalk II. und Ludolf I. von Plesse besiegelt.

Der Verkauf der Northeimer Güter diente offensichtlich zur Konsolidierung der finanziellen Verhältnisse in der Bernhard-Linie, die Poppo seit 1230 faktisch allein repräsentierte. Die zu zahlenden 80 Mark geprüften Silbers waren keine Münzen, sondern Gewichtseinheiten. Im 13. Jahrhundert hatte am Handelsplatz Nürnberg 1 Mark den Gegenwert von 238,6 Gramm Reinsilber. Das Kloster St. Blasius musste demnach ungefähr 19 kg Silber beschaffen und an Poppo übergeben. Ob er mit dem Edelmetall geerbte Schulden seiner Brüder abdecken wollte oder die beiden Söhne seines Bruders Bernhard II. auszahlen musste oder ob er gar selber „klamm“ war, ist nicht bekannt. Besonders liquide waren die Herren von Plesse damals insgesamt jedenfalls nicht, denn auch Poppos Vettern aus der Gottschalk-Linie verkauften im 13. Jahrhundert immer wieder Teile ihres umfangreichen Grundbesitzes an verschiedene Klöster.

3 Exkurs – Die Finanzkraft der Kirchen, Klöster, Damenstifte

Edelmetall (Geld) war im Zeitalter der mittelalterlichen Tauschwirtschaft Mangelware, aber Land war reichlich vorhanden. Deshalb waren gut geführte und solide ausgestattete Kirchen, Klöster und Damenstifte die einzigen regional präsenten Institutionen, die neben ihren seelsorgerischen, missionarischen, fürsorglichen und kulturellen Aufgaben auch bedeutende wirtschaftliche und finanzielle Impulse ihrer Region zu geben vermochten. Die größeren Einrichtungen unter ihnen verfügten über genügend Liquidität, um Grundbesitz oder Rechte an Grundbesitz anzukaufen. Häufig reichten die Käufer das Erworbene als Lehen an den Verkäufer wieder aus. Nicht zuletzt deshalb standen Poppo von Plesse und seine Verwandten damals mit wenigstens fünfundzwanzig dieser Institutionen in Kontakt und kannten deren Aufgaben und finanzielle Möglichkeiten vermutlich recht genau.

Beispielsweise wurden die unverheirateten Töchter des Adels in zum Teil sehr wohlhabende Damenstifte eingeschrieben und ihre Familien mehrten das Vermögen dieser Einrichtungen immer wieder. So verzichtete etwa Mechtild – eine Tochter Bernhards II. von Plesse – im Jahr 1230 vor dem Kapitel zu Nordhausen auf die Güter, die ihr Vater dem Kloster Reinhausen überlassen hatte. Ähnlich verhielt sich ihre Schwester Margarete zugunsten des Klosters Reinhausen vor dem Marienberger Kapitel zu Quedlinburg. In einem anderen Fall setzt Erzbischof Gerhard I. von Mainz im Jahr 1253 Margarate von Plesse – eine Tochter aus der Gottschalk-Linie - als Äbtissin von Gandersheim ein. Das „Kaiserlich freie weltliche Reichsstift Gandersheim“, wie es sich seit dem 13. Jahrhundert bis zu seiner Auflösung 1810 offiziell nannte, beherbergte eine Gemeinschaft unverheirateter Töchter hochadliger Familien, die in diesem Stift ein gottgefälliges Leben führen wollten, wobei der Begriff „weltlich“ als Gegensatz zu „klösterlich“ - nicht zu „kirchlich“ – gemeint ist, wie man es heute verstehen würde.

4 Die Stiftung des Klosters Höckelheim (1247)

Ob die Herren von Plesse unmittelbar nach der Übernahme der Burg auch ihren Wohnsitz von Höckelheim dorthin verlegt haben, ist nicht zu klären. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass sie die Burg, wenn nicht schon 1231, dann vielleicht 1239, spätestens aber im Jahr 1247 zu ihrem Erstwohnsitz gemacht haben, denn in diesem Jahr stifteten sie das Zisterzienser-Nonnenkloster zu Höckelheim und schenkten bzw. verkauften dem Kloster nach und nach ihren gesamten dortigen Besitz. Die Stifter waren Ludolf II., Gottschalk II. und Poppo von Plesse sowie deren Verwandte. Die aus dem Lateinischen übersetzte Stiftungsurkunde gibt die damaligen Beweggründe in eindrucksvoller Weise wieder.

„Im Namen der heiligen und einigen Dreifaltigkeit. Die edlen Herren Ludolf, Gottschalk und Poppo von Plesse und nichtsdestoweniger ihre Ehefrauen und alle ihre Kinder, an die die Urkunde hier gerichtet ist, in alle Ewigkeit. Weil ja die Dinge, welche im Laufe der Zeit geschehen, im Laufe der Zeit auch wieder vergessen werden, ist es nötig, der Schwäche des menschlichen Gedächtnisses mit Aufzeichnungen über die Wohltaten abzuhelfen. Wir wünschen uns also, dass sowohl jetzt als auch zukünftig bekannt ist, dass wir für unser Seelenheil heilbringend vorgesorgt haben: gemäß dem einstimmigen Beschluss unserer Erben und Miterben übergeben wir freigebig und freimütig der Äbtissin Adele und deren Kloster, das dem Orden der Zisterzienser angehört, welches sich in Vorenberg befindet, den Grund und Boden und das Eigentum der Kirche in Höckelheim mit all ihrem Zubehör sowohl in den Feldern, als auch in den Weiden und in den Wäldern, mit allem Recht, was uns bezüglich dieser Kirche und ihren Besitzungen an weltlichen Besitztümern auf Grund der Vernunft zustand; Da ja zu dieser Verabredung hinzugefügt wurde, dass sie sich zu keinem angeseheneren Eigentum, außer zu unserem begeben wollen, wird hier zu Ehren unseres Herrn Jesus Christus und der seligen Jungfrau Maria, des heiligen Apostels Petrus, des seligen Dyonisos und des Bekenners Nikolas diesem Orden ein Nonnenkloster erbaut. Zu ihrer Unterstützung wollen sowohl wir, als auch unsere Erben uns auf ewig verpflichten, dass weder wir noch unsere Erben dafür weltliche Gerichtsbarkeit in diesem Kloster verlangen, mit der einzigen Ausnahme, dass wir und unsere Ahnen und auch die Erben, die ab jetzt nachfolgen, die Lebenden wie die Toten, ebendahin in vollkommener und immer währender Dauerhaftigkeit spirituell nachfolgen. Dass aber diese Gabe selbst, welche aus der Quelle der Frömmigkeit entspring, fortwährende Bekräftigung bei den Nachfolgenden behält, haben wir diese Urkunde niedergeschrieben und mit unseren Siegeln bestätigt und wünschen zur weiteren Verstärkung allen, die sich erdreisten, sie für ungültig zu erklären, das Urteil der Strafe Gottes. Dies geschah im Jubeljahr 1247, in der fünften Indiktion, zur Zeit des Papstes Innozenz IV., als das Römische Reich zwischen Friedrich, einem gewissen Herrscher und dem König Heinrich, einem gewissen Landgrafen aus Thüringen, aufgeteilt war, im ersten Todesjahr des Königs, dem ehrwürdigen Erzbischof Siegfried von Mainz. Zeugen dieser Urkunde sind: der Abt Detmar von Reinhausen, Abt Eberhard von Northeim, der Propst Otto von Weende, Johannes, Pfarrer auf der Plesse, Volkwin, Pfarrer in Hillerse, der Vizekastellan von Rusteberg, die Ritter Hermann und Bernhard von Hardenberg, die edlen Herren Heinrich und Günther von Bovedent und noch viele mehr, die in diese Urkunde nicht alle aufgeführt werden können.“ [6]

Die Stiftung des Klosters Höckelheim belegt nicht nur die christlich-religiöse Grundhaltung der Stifterfamilie, sondern sie lässt auch ein traditionsbewusstes, familiäres Selbstverständnis erkennen, indem die Herren von Plesse den alten Sitz ihrer Vorfahren nicht irgendeinem profanen, sondern einem sakralen Zweck widmeten. Die Stiftung des Hausklosters trägt ausgesprochen herrschaftliche Züge, denn es wurden nicht ein paar Hufen einer klerikalen Einrichtung übertragen, sondern es wurde ein Kloster gegründet und nicht gerade kleinlich ausgestattet. Die Herren von Plesse haben nach und nach ihren gesamten Besitz an Gütern und Rechten, soweit er in Höckelheim lag, auf das Kloster übertragen. Erste Äbtissin in Höckelheim wurde eine Konventualin des Klosters Voremberg (bei Hameln). Das Kloster Höckelheim war also keine Nebensächlichkeit, sondern es war ein wichtiger Baustein in der sich nun formierenden Herrschaft Plesse. Das Kloster war selbstverständlich auf Dauer angelegt und es vermittelte Identität. Zudem war die Stiftung fürsorglich und vorausschauend konzipiert, weil das Kloster nicht nur unverheiratete Töchter der Familie bei Bedarf versorgen konnte, sondern auch als späteres Erbbegräbnis gab es dem gesamten Erscheinungsbild der Familie einen angemessenen äußeren Rahmen. Aber bei aller Herausgehobenheit blieb das Kloster dennoch ein Teil des Ganzen, denn in profanen Angelegenheiten - Gefahrenabwehr, Gerichtsbarkeit oder beispielsweise Abgaben - unterstand es den Herren von Plesse.

5 Literatur

  • Ulrich Faust: Die Männer- und Frauenklöster der Zisterzienser in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, EOS Verlag, 1994, ISBN 3880966125

6 Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Forschungen fur Deutsche Geschichte - Seite 633
  2. Hessische Landesgeschichte: Mit zwei Landkarten: Band 2 - Seite 752
  3. Dietrich Denecke: Göttingen: Von den Anfängen bis zum Ende des Dreissigjährigen Krieges, 1987; S. 29
  4. Urkundenbuch zur Geschichte der Herrschaft Plesse (bis 1300)
  5. Origines Et Antiqvitates Plessenses. Das ist: Plei︣scher Ursprung ... - Seite 173
  6. Calenberger Urkundenbuch: Abt. Archiv des Klosters Barsinghausen, Seite 35 ff.



7 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Plessen angelegt am 05.09.2010 um 01:33,
Alle Autoren: Ottomanisch, ペーター, Aalbert der Zwölfte, Bwag, Codc, WWSS1, Plessen


8 Andere Lexika

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