Plesse (Adelsgeschlecht)

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Die Herren von Höckelheim/Plesse waren ein deutsches Adelsgeschlecht.

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1 Geschichte

Sie gehörten zum freien Adel („liberi“). In urkundlichen Zeugenlisten rangiert diese Gruppe nach den Angehörigen des Klerus, aber vor den Ministerialen. Zum freien Adel zählen in absteigender Folge: Kaiser, König, Herzöge/Landgrafen, Grafen und Edelherren. Der im Mittelalter gebräuchliche Titel „Edelherr“ - „nobilis vir“, „nobilis“, „edler Herr“ - wurde später durch den treffenden und bis heute gebräuchlichen Titel „Freiherr“ ersetzt. Die Herren von Plesse waren keine Grafen obwohl sie gräfliche Rechte besaßen. Zwar wurden Bernhard I. von Höckelheim/Plesse (1183 von Bischof Adelog von Hildesheim) und sein ältester Sohn Helmold II. von Plesse (1211 von Bischof Albrecht von Riga) sogar in zwei besonderen Situationen Grafen genannt wurden, aber in beiden Fällen geschah es in Anerkennung einer hervorragenden Leistung, ist aber kein Beleg für eine Standeserhöhung. Die Herren von Höckelheim/Plesse waren „Edelherren, auch wenn ihnen dieser Titel in den Urkunden des 12. Jahrhunderts nie beigegeben wurde. Selbst in den zweiundachtzig Urkunden der Jahre 1201-1240 findet sich die Titulierung nur zwölfmal. Erst ab 1241 erscheint das „nobilis vir“ immer öfter. Hingegen bezeichneten sich die Herren von Plesse in ihren eigenen Urkunden bis 1240 nie als Edelherren und bis 1260 nur fünfzehnmal. Erst ab 1261 stellten sie und andere den Titel „nobilis vir“ ihrem Familiennamen grundsätzlich voran.

Dass die Herren von Plesse zum titulierten Adel gehörten, ergibt sich auch aus ihren Eheschließungen, denn die Familiensöhne und Familientöchter verbanden sich nur mit Angehörigen des freien Adels. Eine Abweichung davon - auch die Vermählung mit einer Person aus dem Kreis der Ministerialen - hätte standesrechtliche Konsequenzen gehabt, denn die Eheleute und ihre Nachkommen wären unweigerlich zu Niederadeligen geworden. Kein Indiz für die Zugehörigkeit zum freien Adel ist es hingegen, dass einzelne Familiensöhne als Ritter („miles“) in Quellen erscheinen, denn Ritter wurde ein Mann nicht durch seine Geburt, sondern nach bestandenen Kämpfen für einen Herren oder nach einer Ausbildung zum Ritter. Ein Ritter wurde in den Niederadel erhoben, sofern sie nicht schon adelig war. Zur „Mannschaft“ zu gehören und sich in allen Lebenssituationen ritterlich zu verhalten, war die umfassende gesellschaftliche Klammer auf dem Gebiet der römischen „Westkirche“. Dieser epochale kultur- und sozialgeschichtliche Wurf des Mittelalters wird unter dem Begriff „Rittertum“ zusammengefasst. Hingegen bezeichnet „Ritterschaft“ eine Corporation, in der sich die einzelnen Mitglieder der Mannschaft seit dem 14. Jahrhundert in den Landesherrschaften des Reiches aus interessenpolitischen Gründen organisierten.

So streng dieses adelsrechtliche Ordnungsprinzip im Mittelalter gehandhabt wurde, so durchlässig war es aus gegebenem Anlass gelegentlich in Bezug auf die einzelne Person und deren Nachkommen: erfolgreiche Ministeriale stiegen auf oder Angehörige des titulierten Adels stiegen in den Niederadel ab. Bei freien Adeligen gab es immer wieder solche Rückstufungsgründe: die Abstammung aus einer unebenbürtigen Ehe, der Verlust territorialer Herrschaftsmacht, der Verlust des gesamten Allodialbesitzes oder beispielsweise die umfassende „Anlehnung“ an einen Herren. Die Zugehörigkeit zum titulierten freien Adel war zwar durch die persönliche Abstammung vorgegeben, aber es gab für den Einzelnen keine Ewigkeitsgarantie zum Verbleib in seiner Gruppe. Dieses durchlässige, an Regeln gebundene Auf- und Abstiegssystem des Mittelalters erstarrte in späterer Zeit und übrig blieben oft substanzlose erbliche Adelstitel in Hülle und Fülle. Eine Ausnahme machte dabei Mecklenburg, denn dort gab es innerhalb der ritterbürtigen Mannschaft solche Rangunterschiede nicht.

Angehörige des freien Adels waren aus eigenem Recht befugt, eine reichsunmittelbare Herrschaft zu begründen. Dies gelang allerdings nur wenigen Edelherrengeschlechtern und wenn sie es nicht vermochten, sanken sie früher oder später in die Ministerialität ab. Um reichsunmittelbar zu werden bedurfte es eines größeren zusammenhängenden Gebietes, worin man dem gesetzten Recht Geltung zu verschaffen vermochte. Außerdem bedurfte es einer formalen Zuordnung der Herrschaft unter das Reich. Mit einem Burglehen des Bistums Paderborn, einem ziemlich weit verteilten Streubesitz und zwei Familienstämmen, die auf allem hockten, war das kaum zu machen. Wir wissen aber, dass es bei den Herren von Plesse ein deutliches Streben nach reichsunmittelbarer Herrschaftsetablierung gab. Zugutekam ihnen dabei zunächst, dass ihre Burg unter Kaiser Heinrich VI. in den Jahren 1192 bis 1195 schon einmal reichsunmittelbar waren. Außerdem sind für sie von 1199 bis 1215 etliche Aufenthalte bei dem welfischen König Otto IV. und dem staufischen König Friedrich II. nachzuweisen. Sie hatten den Aufstieg in das königliche Gefolge geschafft und erscheinen bei verschiedenen Amtsgeschäften der Herrscher immer wieder in den Zeugenlisten königlicher Urkunden. Gudrun Pische vermutet, dass mit der Zuwendung der Gottschalk-Linie zur staufischen Seite möglicherweise „die Anerkennung der Plesser Reichsunmittelbarkeit verbunden“ war. Als ein weiteres Indiz für derartige Absichten kann der seit 1241 stetig zunehmende Gebrauch des Titels „nobilis vir“ angesehen werden. Die trockene Statistik über den zunehmenden Gebrauch ihres Titels spiegelt die Wahrnehmung der Herren von Plesse in der politischen Öffentlichkeit wieder und ist zugleich ein Zeugnis ihres gewachsenen Selbstbewusstseins. Dieser Halt drückt sich auch im neuen Namen aus, dem Namen ihrer Burg, „die zur Stammburg wird und allen (im Unterschied zum „Stammvater“, von dem man nur aus flüchtiger Erinnerung wusste) stets konkret vor Augen stand. Die Burg war der tatsächliche Mittelpunkt der eigenen Welt. Zu ihr bekannte man sich, indem man sich nach ihr benannte.“ Jetzt, am Ende der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, begannen die „nobiles“ von Plesse - mit der Burg im Zentrum - sich auf den nächsten Schritt in Richtung einer eigenen Herrschaft einzurichten. Dies, aber auch die Stiftung des Klosters Höckelheim im Jahr 1247 sind untrügliche Zeichen für ihr Streben nach Herrschaft.

2 Persönlichkeiten

3 Weblinks



4 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Plessen angelegt am 05.09.2010 um 04:13,
Alle Autoren: PeterBraun74, Bwag, AHZ, WWSS1, Plessen


5 Andere Lexika

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