Phoebuskartell

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Das Phoebuskartell war ein Gebiets-, Normen- und Wirtschaftskartell, das am 15. Januar 1925 in Genf[1] von den international führenden Glühlampenherstellern gegründet wurde. Ziel des Kartells waren Absprachen zum Austausch von Patenten und technischen Informationen sowie die Aufteilung des Weltmarktes für Glühlampen unter den Beteiligten.[2]

Bekannt wurde das Kartell in neuerer Zeit durch die Absprache zur Begrenzung der Lebensdauer von Glühlampen auf 1.000 Stunden. Es ist umstritten, ob es sich hierbei um eine legitime Normung oder eine illegitime Kartellabsprache handelte. Das Kartell existierte nachweislich bis mindestens 1942. Der Name leitet sich von der 1925 in Genf eingetragenen Firma Phoebus S.A. Compagnie Industrielle pour le Développement de l’Éclairage ab, an der die Kartellmitglieder Anteile gemäß ihren Marktanteilen hielten.[3][1]

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1  Handelsregister – Registre de commerce – Registro di commercio: Genf – Genève – Ginevra. In: Schweizerisches Handelsamtsblatt – Feuille officielle suisse du commerce. Nr. 30, Bern 7. Februar 1925, S. 216 (https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=sha-001:1925:43#249).
  2. Technological roulette – a multi-disciplinary study of the dynamics of innovation in electrical, electronic and communications engineering; 4.7.13.2 The Phoebus Organisation. 2006. Abgerufen am 23. März 2013. (PDF; 1890 kB, en)
  3. Phoebus SA., Compagnie Industrielle pour le Développement de l’Eclairage (Genève), Statuten und Geschäftsordnung, 1926, Genf

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