Pflegeversicherung
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Die Pflegeversicherung hilft Menschen, die durch Alter, Unfall oder Krankheit auf Dauer zum Pflegefall geworden sind. Seit der Einführung der Pflegepflichtversicherung in der Bundesrepublik Deutschland 1995 ist nach SGB XI jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, neben dem Krankheitsrisiko auch das Pflegerisiko mit einer eigenen Versicherung abzusichern. Jede Krankenkasse ist seitdem verpflichtet, auch eine Pflegeversicherung anzubieten.
1 Weblink
- Pflegedienst-Informationen über die Rund-um-die-Uhr-Pflege zuhause, private Internetseite
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