Vermögensauskunft

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Die Vermögensauskunft eines Schuldners - früher auch Offenbarungseid genannt - ist auf Antrag des Gläubigers im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben. Die Bezeichnung wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung mit Wirkung vom 1. Januar 2013 für neue, ab diesem Zeitpunkt eingehende Vollstreckungsaufträge eingeführt.

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