Modelabel
Ein Modelabel ist in der Textilindustrie eine eigenständig geführte Abteilung eines Mode-,Textilunternehmens oder Designbüros, die Bekleidung oder Accessoire unter einem bestimmten Markennamen entwirft und vertreibt.
Die Bezeichnungen eines Modelabels unterliegen dem Markenrecht und sind ähnlich wie Patente und das Urheberrechte als immaterielle Monopolrechte zu sehen, werden auch als geistiges Eigentum bezeichnet.
1 Schutz
Die Schutzdauer eines Modelabels ist grundsätzlich nicht beschränkt. In Deutschland, wie auch in Österreich und der Schweiz haben angemeldeten Marken eine 20-jährige Schutzdauer. Sie beträgt zwar ab dem Tag der Anmeldung zehn Jahre, kann aber gegen fristgerechte Zahlung einer Gebühr beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Markenschutz erlischt daher nur durch Nichtzahlung der Gebühr oder durch Nichtbenutzung innerhalb der Fristen.
Das Recht an einem Modelabel kann gemäß § 27 MarkenG auf einen anderen Inhaber übertragen werden oder im Wege der Rechtsnachfolge übergehen.
2 Literatur
- Helmut Eichmann, Annette Kur (Hrsg.): Designrecht. Praxishandbuch. Nomos, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-3743-0.
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