Meisterbrief im Handwerk
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Der Meisterbrief im Handwerk ist eine Urkunde, die nach bestandener Meisterprüfung dem Meister ausgehändigt wird.
Nach Erhalt des Meisterbriefes kann der Meister sich im entsprechenden Handwerk in die Handwerksrolle eintragen lassen und
erhält somit die Berechtigung, selbstständig einen Betrieb zu führen in einem zulassungspflichtigen Handwerk.
Inhaltsverzeichnis
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1 Weitere Meisterbriefe
Weitere Meisterbriefe, die von der zuständigen Handwerkskammer verliehen werden, sind:
- der goldene Meisterbrief, für das 50-jährige Jubiläum der bestandenen Meisterprüfung
- der diamantene Meisterbrief, für das 60-jährige Jubiläum der bestandenen Meisterprüfung
- der eiserne Meisterbrief, für das 70-jährige Jubiläum der bestandenen Meisterprüfung
2 Übersicht über zulassungspflichtige Handwerke
Die Ausübung folgender Gewerbe ist auch nach der Änderung der Handwerksordnung an einen Meisterbrief gebunden (Anlage A HwO):
- Maurer und Betonbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Straßenbauer
- Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer
- Brunnenbauer
- Steinmetzen und Steinbildhauer
- Stukkateure
- Maler und Lackierer
- Gerüstbauer
- Schornsteinfeger
- Metallbauer
- Chirurgiemechaniker
- Karrsserie- und Fahrzeugbauer
- Feinmechaniker
- Zweiradmechaniker
- Kälteanlagenbauer
- Informationstechniker
- Kraftfahrzeugtechniker
- Landmaschinenmechaniker
- Büchsenmacher
- Klempner
- Installateur und Heizungsbauer
- Elektrotechniker
- Elektromaschinenbauer
- Tischler
- Boots- und Schiffbauer
- Seiler
- Bäcker
- Konditor
- Fleischer
- Augenoptiker
- Hörgeräteakustiker
- Orthopädietechniker
- Orthopädieschuhmacher
- Zahntechniker
- Friseure
- Glaser
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Vulkaniseure und Reifenmechaniker
3 Links und Quellen
3.1 Siehe auch
3.2 Weblinks
3.3 Einzelnachweise
4 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Meisterbrief im Handwerk) vermutlich nicht.
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