Mandative Demokratie

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Die mandative Demokratie ist ein Demokratiemodell, das sich als Gegenentwurf zur parlamentarischen Demokratie versteht. Es wurde von Hermann Behrendt entwickelt und 2011 in seinem Buch „Die mandative Demokratie. Eine Realutopie“ veröffentlicht.[1] Der mandativen Demokratie liegt ein radikaldemokratisches Konzept zugrunde, das die direktdemokratische Willensbildung des Souveräns betont.

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1 Ansatz von Behrendt

1.1 Ursachen für die „Krise der Demokratie“

Die zum Schlagwort gewordene „Krise der Demokratie“[2] ist für Behrendt eine Krise der parlamentarischen Demokratie. Er greift damit die Kritik an der parlamentarischen Demokratie u.a. von Dahrendorf,[3] Colin Crouch[4] und vielen anderen auf.[5] Die Fehlentwicklung zeige sich in Kurzfristdenken bis zur nächsten Wahl, völliger Politisierung aller Bereiche des öffentlichen Lebens, mangelnder Berücksichtigung übergeordneter Interessen gegenüber Partikularinteressen, Schuldenpolitik zu Lasten der nächsten Generation oder einem ausufernden Sozialstaat. Behrendt sieht deren Ursachen in drei Faktoren, die die Fehlentwicklungen vorprogrammiert und zwangsläufig hätten werden lassen: Parteienherrschaft, Berufspolitikertum und politisierte Medien. Diese drei Faktoren würden einander bedingen und sich gegenseitig noch verstärken. Die Fehlentwicklungen sind damit nach Auffassung von Behrendt systembedingt und notwendig mit der parlamentarischen Demokratie verbunden. Sie ließen sich nur durch eine Änderung der Institutionen überwinden.[6] Behrendt sieht die Lösung in der direkten Demokratie.

1.2 Vorverlegung von Koalitionsvereinbarungen und Personalentscheidungen vor die Wahl

Behrendt beanstandet, dass der Wähler in der parlamentarischen Demokratie erst nach der Wahl erfahre, welche Koalitionsregierung mit welchem Regierungsprogramm an die Macht komme. Kleine Parteien würden als „Zünglein an der Waage“ entscheiden und das Wahlergebnis verfälschen. Der Bürger wolle statt dessen eine Regierung wählen, könne es aber nicht.

Im Modell der „mandativen Demokratie“ soll die Regierung direkt vom Volk gewählt werden. Mehrere potentielle Regierungsmannschaften sollen sich mit ihren Regierungsprogrammen um die Mehrheit bewerben. Erringt keine die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberteams mit den meisten Stimmen statt.[7] Wahlbewerbungen könnten von ganz unterschiedliche Gruppierungen kommen: von Parteien, Parteien-Koalitionen, Ad-Hoc-Bündnissen oder gesellschaftlichen Gruppierungen. Die Parteien würden also nicht überflüssig, ihre Monopolstellung sei aber gebrochen.

Jedes Bewerberteam entscheide selbst, ob es sich für eine einmalige Wahlperiode von sechs Jahren oder eine Wahlperiode von vier Jahren mit einmaliger Wiederwahlmöglichkeit von weiteren vier Jahren bewerbe. Eine solche Regelung fördere die Unabhängigkeit der Regierung und den Mut zu nachhaltigen Entscheidungen.

Direktdemokratische Eingriffsmöglichkeiten soll es auch nach der Wahl geben. Weicht die gewählte Regierung in wesentlichen Punkten von ihrem vor der Wahl verkündeten Regierungsprogramm ab, hat sie ein Referendum durchzuführen. Das Referendum kann mit der Vertrauensfrage verbunden werden. Scheidet der Kanzler aus oder wechseln mehrere Regierungsmitglieder, so sind Neuwahlen vorgesehen.[8]

1.3 Verzicht auf das Parlament

Das Modell der „mandativen Demokratie“ sieht kein Parlament vor.[9] Zum Wettstreit der Meinungen tauge das Parlament nicht, zur Wahl der Regierung sei es nicht nötig. Die unverzichtbare Kontrollfunktion gegenüber der Regierung würde viel wirkungsvoller schon jetzt von den Medien und dem Bundesverfassungsgericht ausgeübt. Die Abstimmungen im Parlament hätten nur Alibi-Funktion. Die Parlamentarier könnten nur so abstimmen, wie es vorher in den Koalitionsvereinbarungen festgelegt sei, ohne die Regierung oder ihren eigenen Abgeordnetensitz zu gefährden.

Gesetze werden deshalb nach diesem Demokratiemodell von der Regierung auf der Basis des vor der Wahl veröffentlichten Regierungsprogramms erlassen. Für Diskussionen über Grundsatzfragen soll ein sog. Bürgerforum ohne Entscheidungskompetenz eingerichtet werden, das zwei Aufgaben zu erfüllen habe: als Bühne für den ernsthaften politischen Diskurs und als ein weiteres Instrument der mittelbaren Kontrolle der Regierung. Mitglied des Bürgerforums soll die bei der Wahl der Regierung zweitplatzierte, also unterlegene Mannschaft, werden ebenso die abgetretene Regierung. Weiter nennt Behrendt die Alt-Bundespräsidenten. Das Gros der Mitglieder soll allerdings durch NGOs gewählt und von dem Bürgerforum selbst durch Kooption ergänzt werden.

1.4 Gestaltungsmöglichkeiten durch die mandative Demokratieform

Behrendt verspricht sich von der mandativen Demokratie die Durchsetzung von Reformen, die in der parlamentarischen Demokratie an Partikularinteressen scheitern würden. So nennt er als Beispiel aus dem Sozialbereich die Einführung des Grundsatzes „Keine Leistung ohne Gegenleistung“.[10] Streiks könnten als Mittel zur Lösung von Tarifkonflikten ersetzt werden durch eine schiedsrichterliche Zwangsschlichtung, wenn sich die Tarifparteien nicht einigen könnten.[11] Statt einer Wehrpflicht könnte es einen allgemeinen Bürgerdienst geben mit Wahlmöglichkeit zum Dienst entweder in der Armee, einem zivilen Ordnungsdienst zur Entlastung der Polizei, einer Einsatzreserve des Technischen Hilfswerks oder in der Kranken- und Altenpflege.

2 Kritik

Das Konzept der mandativen Demokratie hat kontroverse Reaktionen ausgelöst. An Kritikpunkten sind zu nennen:

2.1 Vorwurf der Demokratiefeindlichkeit

Als Kritiker hat sich der Soziologe Andreas Kemper hervorgetan, der Behrendt Demokratiefeindlichkeit und „Volk-Führer-Utopien“ vorwirft.[12] Warum direktdemokratische Entscheidungen dem Demokratieprinzip widersprechen sollen, begründet Kemper jedoch nicht. Unter Vorwegnahme dieser Einwände misst Behrendt sein Konzept am Maßstab zweier prominenter Anforderungskataloge für demokratische Verfassungen: dem Forderungskatalog Ralf Dahrendorfs sowie den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts. Dahrendorf verlangt als Voraussetzung für Demokratie die Veränderungsmöglichkeit ohne Gewalt, die Machtballanz und die Partizipationsmöglichkeit für alle Bürger.[13] Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1952 die Kriterien der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ definiert.[14] Behrendt meint, dass sein Konzept der mandativen Demokratie alle Anforderungen beider Kataloge erfüllt.[15]

Häusler beanstandet, dass die Konzeption der mandativen Demokratie mit der Tradition der Gewaltenteilung breche.[16] Zutreffend spricht Häusler nur von einer „Tradition“, denn die Trennung von Exekutive und Legislative ist keine essentielle Voraussetzung für Demokratie. Nötig ist nur die Austarierung der Gewalten.[17] Die sieht Behrendt gewahrt durch die von ihm vorgesehene Begrenzung der Wiederwahl, durch erleichterte Neuwahlen und Volksentscheide während der Legislaturperioden, durch die Rechte von Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht sowie nicht zuletzt durch unabhängige Medien.

2.2 Abschaffung des Repräsentationsprinzips

Behrendt will das Repräsentationsprinzip nicht abschaffen. Repräsentation muß aber nach seiner Meinung nicht durch ein Parlament erfolgen, sondern könne auch von einer direkt gewählten Regierung wahrgenommen werden. Die Bürger wollten eine sinnvolle Aufgabenverteilung: Die gewählten Politiker sollten im Rahmen des vor der Wahl verkündeten Regierungsprogramms ihre Aufgaben erledigen. Die Bürger wollten allerdings gefragt werden, wenn von diesem Programm in wesentlichen Punkten abgewichen werden solle oder neue wesentliche Fragestellungen auftauchten. Bei solchen fundamentalen Weichenstellungen funktioniere der praktische Menschenverstand der Normalbürger durchaus. Länder mit direktdemokratischen Befugnissen hätten keine schlechten Erfahrungen damit gemacht.

Der von Kemper erhobene Vorwurf, Behrendt fordere die Abschaffung des Parlamentes, weil dieses nicht zu den notwendigen Entscheidungen gegenüber “Arbeitsscheuen” und gegenüber der “Migration der Falschen” in der Lage sei,[12] lässt sich nicht belegen.

2.3 Rechtspopulismus

Wiederholt wird Behrendt Rechtspopulismus vorgeworfen.[18][19] Das Konzept der mandativen Demokratie identifiziert sich erklärtermaßen jedoch nicht mit bestimmten politischen Aussagen.[20] Es ist inhaltlich neutral und beschreibt lediglich die Institutionen für eine konsequent direktdemokratisch aufgebaute Demokratieform. Allerdings schreibt Behrendt selbst, dass unter den Bedingungen einer mandativen Demokratie bestimmte Reformen eher realisierbar seien, als in der parlamentarischen Demokratie. Rechtspopulistisch sind diese beispielhaft von ihm genannten Reformen jedoch nicht: Bei der Einschränkung des Kündigungsschutzes kann er sich auf die guten Erfahrungen in Dänemark berufen.[21] Bei der Zwangsschlichtung anstelle des von ihm als „frühkapitalistisches Faustrecht“ bezeichneten Streikrechts verweist er auf gute Erfahrungen in der Schweiz und im US-Bundesstaat New York.

2.4 Ein Vorschlag zur Belebung der Demokratie?

Das Konzept der mandativen Demokratie soll einen Ausweg aus der erstarrten parlamentarischen Demokratie weisen. Die Diskussion über alternative Demokratieformen ist zwar durch den Beitrag von Behrendt belebt worden. Realisierbar erscheint er jedoch auch nach dessen Meinung nur in Teilbereichen.

3 Literatur

  • Hermann Behrendt: Die mandative Demokratie. Eine Realutopie. Korschenbroich 2011, ISBN 978-3-00-037224-7.
  • Klaus von Beyme: Von der Postdemokratie zur Neodemokratie. Springer, 2013, ISBN 978-3-658-00981-6.
  • Hans Peter Bull: Demokratie ohne Politiker? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 10. März 2013.
  • Hans Peter Bull: Widerspruch zum Mainstream. Ein Rechtsprofessor in der Politik. Berlin 2012, ISBN 978-3-8305-3123-4.
  • Alexander Häusler: Die „Alternative für Deutschland“ – eine neue rechtspopulistische Partei? Heinrich Böll Stiftung NRW, Düsseldorf 2013.
  • Andreas Kemper: Rechte Euro-Rebellion: Alternative für Deutschland und Zivile Koalition. e. V. edition assemblage, Münster 2013, ISBN 978-3-942885-49-2.
  • David Christopher Stoop: Ist die „Alternative für Deutschland“ eine rechtspopulistische Partei? In: AKP. 2/2014, S. 47–50.


4 Weblinks

5 Einzelnachweise

  1. Die mandative Demokratie. Eine Realutopie. Korschenbroich 2011, ISBN 978-3-00-037224-7.
  2. Heike Walk: Krise der Demokratie und die Rolle der Politikwissenschaft. mit Nachweisen
  3. Ralf Dahrendorf: Die Krisen der Demokratie. Ein Gespräch mit Antonio Polito. München 2002, ISBN 3-406-49460-9.
  4. Colin Crouch: Postdemokratie. Frankfurt am Main 2008.
  5. siehe etwa:
    • Hans Herbert von Arnim: Staat ohne Diener: Was schert die Politiker das Wohl des Volkes? München 1993.
    • Hans Herbert von Arnim: Vom schönen Schein der Demokratie. Politik ohne Verantwortung – am Volk vorbei. München 2000.
    • Hans Herbert von Arnim: Das System. Die Machenschaften der Macht. Taschenbuch-Ausgabe mit aktuellem Nachwort. München 2004.
    • Arnulf Baring: Scheitert Deutschland? Abschied von unseren Wunschwelten. Stuttgart 1997.
    • Arnulf Baring: Bürger, auf die Barrikaden! In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 19. November 2002.
    • Franz Walter: Baustelle Deutschland. Politik ohne Lagerbindung. Frankfurt am Main 2008.
  6. Die mandative Demokratie. 2011, S. 171 ff.
  7. Die mandative Demokratie. 2011, S. 263 ff.
  8. Die mandative Demokratie. 2011, S. 276ff.
  9. Die mandative Demokratie. 2011, S. 279 ff.
  10. Die mandative Demokratie. 2011, S. 359 ff.
  11. Die mandative Demokratie. 2011, S. 362 ff.
  12. 12,0 12,1 Andreas Kemper: Noch einmal zur Demokratiefeindlichkeit der AfD. 4. September 2013.
  13. Dahrendorf: Die Krisen der Demokratie. 2002, S. 9.
  14. BVerfGE 2, 1, 12
  15. Die mandative Demokratie. 2011, S. 329 ff.
  16. Alexander Häusler: Die „Alternative für Deutschland“ – eine neue rechtspopulistische Partei? Heinrich Böll Stiftung NRW, Düsseldorf, 2013, S. 50.
  17. Dahrendorf: Die Krisen der Demokratie. 2002, S. 64.
  18. Crew Junge Pirantifa/AfD. auf: wiki.junge-piraten.de
  19. Alexander Häusler, Rainer Roeser: Rechtspopulismus in Europa und die rechtspopulistische Lücke in Deutschland.
  20. Die mandative Demokratie. 2011, S. 320.
  21. Die mandative Demokratie. 2011, S. 359.

6 Andere Lexika

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