Lohnfortzahlung

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Eine Lohnfortzahlung gibt es im Krankheitsfall in Deutschland seit dem „Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle“, dem Vorläufer für die endgültige Gleichstellung durch das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969. Schließlich wurden 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte abgelöst.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Lohnfortzahlung) vermutlich nicht.




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