Lohnfortzahlung
Aus PlusPedia
Eine Lohnfortzahlung gibt es im Krankheitsfall in Deutschland seit dem „Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle“, dem Vorläufer für die endgültige Gleichstellung durch das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969. Schließlich wurden 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte abgelöst.
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Lohnfortzahlung) vermutlich nicht.
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.