Lüge

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Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der Empfänger sie glaubt,[1]

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1 Rechtslage

Strittig ist, wann das Verschweigen einer wichtigen Tatsache als Lüge zu werten ist.

In Vorstellungsgesprächen darf zum Beispiel bei bestimmten Fragen gelogen werden. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 19. Mai 1983,[2] dass Lügen bei nicht relevanten Fragen, im abgeurteilten Fall die bisherige Höhe des Gehaltes, keine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Täuschung rechtfertigt. Auch das Vorliegen einer Schwangerschaft darf verheimlicht werden.[3]

2 Siehe auch

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise

  1. J. E. Mahon: The Definition of Lying and Deception. In: Stanford Encyclopedia of Philosophy. 2008.
  2. BAG, Urteil vom 19. Mai 1983, Az. 2 AZR 171/81.
  3. BAG Az. 2 AZR 227/92

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