Kriegsgefangenschaft

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Kriegsgefangenschaft ist die Zeit, während der ein Soldat (siehe auch Kombattant), der von gegnerischem Militär während eines bewaffneten Konfliktes - meist einem Krieg - gefangen genommen wurde, inhaftiert wird. Für die Behandlung von Kriegsgefangenen gelten die völkerrechtlichen Regelungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Artikel 4 bis 20) und das III. Genfer Abkommen von 1949 (eine der vier Genfer Konventionen).

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