Kreisverkehr

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Ein Kreisverkehr oder Verkehrskreisel[1] (auch Kreisverkehrsplatz, umgangssprachlich in Teilen Deutschlands, in Österreich sowie in der Schweiz auch Kreisel genannt) ist ein Knotenpunkt im Straßenverkehr. Er besteht aus einer kreisförmigen Hauptfahrbahn und einer Mittelinsel. Die Kreisfahrbahn ist wie eine Einbahnstraße nur in einer Richtung zu befahren. In der Bundesrepublik Deutschland gilt gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO)[2] dass Fahrzeuge im Kreisverkehr nur dann Vorfahrt haben, wenn an der Einmündung in einen Kreisverkehr die Zeichen 215 Zeichen 215-Kreisverkehr 2000.png (Kreisverkehr) und Zeichen 205-Vorfahrt gewähren-1970.png (Vorfahrt gewähren!) aufgestellt sind.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweis

  1. Verkehrskreisel im Duden
  2. § 8 Abs. 1a StVO

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