Autoversicherung
Der Begriff Autoversicherung wird im Allgemeinen als eine Absicherung für motorisierte Verkehrsteilnehmer verstanden. So tritt eine Autoversicherung beispielsweise oft bei Schäden an Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer oder bei Materialschäden am Automobil ein. Neben einer Versicherung für Pkw zählt ebenso die Versicherung von weiteren motorisierten Fahrzeugen zum Umfang einer Autoversicherung.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Umfang
Die Autoversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland auch unter den Synonymen Kfz-Versicherung, Kraftfahrtversicherung oder Kraftfahrzeugversicherung bekannt. Am weitesten ist die Kfz-Haftpflichtversicherung bekannt, in der Schweiz heißt sie Motorfahrzeughaftpflichtversicherung; in Deutschland ist dies eine gesetzliche Pflichtversicherung, um sich im öffentlichen Straßenverkehr motorisiert bewegen zu dürfen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet nur dem Unfallopfer die Kosten für Schäden, die der Fahrzeugführer bzw. Versicherungsnehmer verschuldet hat. Die folgenden Schadensarten sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt (gesetzliche Mindestdeckung):
- Personenschäden (7,5 Mio. Euro)
- Sachschäden (1 Mio. Euro)
- Vermögensschäden (50.000 Euro)
Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Versicherungstarife für die Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen können und kurz als Kasko bezeichnet werden. Ein besonderer Tarif gilt, wenn der Fahrzeugführer nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, was insbesondere innerhalb einer Familie oder eines Unternehmens wichtig ist. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert sich die Versicherungsprämie.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
2 Geschichte
Ein Gesetz zur Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter gab es in Deutschland bereits seit 7. November 1939. Für ausländische Kraftfahrzeuge erging 1956 ein eigenes Gesetz.[1] Es soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aus der statistisch erfassbaren Wahrscheinlichkeit von Autounfällen im Straßenverkehr durch deliktisch verursachte Schäden der Höhe nach kaum kalkulierbare Schäden entstehen können, die ein einzelner kaum wird tragen können.
3 Weblinks
4 Andere Lexika
5 Einzelnachweise
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.