Kirchengericht
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Ein Kirchengericht ist ein Gericht innerhalb einer christlichen Kirche (Organisation), das in der Regel über Streitigkeiten innerhalb dieser Organisation entscheidet. Die lateinische Kirche bezeichnet dieses Gericht als Offizialat, und dieses ist meist dem jeweiligen Bistum zugeordnet. Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterscheidet vor allem Verwaltungs- und Disziplinargerichte. Es gibt seit der Weimarer Verfassung von 1919 das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in Deutschland, wobei es Konflikte mit dem Zivilrecht geben kann.[1][2]
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Fabian Wittreck: Religiöse Paralleljustiz im Rechtsstaat? (2015)
- ↑ Christian Traulsen: Rechtsstaatlichkeit und Kirchenordnung (2013), S. 6, Fn. 22
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