Autoversicherung

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Der Begriff Autoversicherung wird im Allgemeinen als eine Absicherung für motorisierte Verkehrsteilnehmer verstanden. So tritt eine Autoversicherung beispielsweise oft bei Schäden an Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer oder bei Materialschäden am Automobil ein. Neben einer Versicherung für Pkw zählt ebenso die Versicherung von weiteren motorisierten Fahrzeugen zum Umfang einer Autoversicherung.

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1 Umfang

Die Autoversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland auch unter den Synonymen Kfz-Versicherung, Kraftfahrtversicherung oder Kraftfahrzeugversicherung bekannt. Am weitesten ist die Kfz-Haftpflichtversicherung bekannt, in der Schweiz heißt sie Motorfahrzeughaftpflichtversicherung; in Deutschland ist dies eine gesetzliche Pflichtversicherung, um sich im öffentlichen Straßenverkehr motorisiert bewegen zu dürfen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet nur dem Unfallopfer die Kosten für Schäden, die der Fahrzeugführer bzw. Versicherungsnehmer verschuldet hat. Die folgenden Schadensarten sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt (gesetzliche Mindestdeckung):

  • Personenschäden (7,5 Mio. Euro)
  • Sachschäden (1 Mio. Euro)
  • Vermögensschäden (50.000 Euro)

Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Versicherungstarife für die Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen können und kurz als Kasko bezeichnet werden. Ein besonderer Tarif gilt, wenn der Fahrzeugführer nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, was insbesondere innerhalb einer Familie oder eines Unternehmens wichtig ist. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert sich die Versicherungsprämie.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

2 Geschichte

Ein Gesetz zur Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter gab es in Deutschland bereits seit 7. November 1939. Für ausländische Kraftfahrzeuge erging 1956 ein eigenes Gesetz.[1] Es soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aus der statistisch erfassbaren Wahrscheinlichkeit von Autounfällen im Straßenverkehr durch deliktisch verursachte Schäden der Höhe nach kaum kalkulierbare Schäden entstehen können, die ein einzelner kaum wird tragen können.

3 Weblinks

4 Andere Lexika





5 Einzelnachweise

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtversicherungsgesetz

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