Kategorie:Rechtsform des öffentlichen Rechts
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Rechtsformen des öffentlichen Rechts, unterteilt nach den klassischen Formen Anstalt, Stiftung und Körperschaft. Diejenigen des Staatskirchenrechts sind extra aufgeführt, weil sie nicht Teil des Staates, sondern der Gesellschaft sind; ebenso die KdöR im nur formellen Sinne.
Quelle: Entnommen aus der Wikipedia
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