Katalogsprache
In Reisekatalogen aber inzwischen auch auf Internetseiten gibt es eine bestimmte „Sprache", mit der die Reiseanbieter ihre angebotene Reise beschreiben. Denn auch wenn Reiseveranstalter verpflichtet sind, ihre Angebote objektiv zu beschreiben, müssen sie doch andererseits ihre Angebote auch nicht negativ darstellen. Reisekataloge sind Werbung – die aber nicht lügen darf. Dementsprechend sind die Formulierungen in den Reisekatalogen häufig eine Gratwanderung zwischen Wahrheit und Verschleierung.
Inhaltsverzeichnis
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1 Rechtslage
Nach § 651c Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Reiseveranstalter die Reise so erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und ihr keine Fehler anhaften, „die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern." Das „und" ist im Sinne von „oder" zu verstehen. Eine Eigenschaft ist in einem Reisekatalog „zugesichert", wenn es sich um ein besonders intensiv hervorgehobenes Leistungsmerkmal handelt oder um Leistungsmerkmale, die dem Reisenden erkennbar besonders wichtig sind. Beispielsweise „sehr ruhige Lage" bei einem Veranstalter von Seniorenreisen. Abgestellt wird auf den sogenannten "objektiven Empfängerhorizont eines Durchschnittsreisenden", dh. es wird von den Gerichten die Frage gestellt, wie ein Durchschnittsreisender eine bestimmte Formulierung des Reiseveranstalters verstehen durfte.
Ein Fehler liegt vor, wenn die Leistung des Reiseveranstalters von der vertraglich vereinbarten derart abweicht, dass die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Reise aufhebt oder mindert. Die Bedeutung der Reiseprospekte ergibt sich daraus, dass ihre Aussagen in der Regel Grundlage des Inhalts des Reisevertrages und der Reisebestätigung sind. Enthält also die Aussage im Katalog einen Tatsachenkern, also mehr als eine allgemeine Anpreisung („in traumhafter Umgebung"), so muss der Reiseveranstalter dafür einstehen.
Weiterhin gilt für die Angaben in Reisekatalogen § 4 der BGB-Informationspflichten-Verordnung.
2 Die Formulierungen
2.1 Lage und Umgebung
- „(direkt) am Meer liegend" = sagt nichts aus über Vorhandensein eines Strandes
- „15 Minuten bis zum Strand" = kann zu Fuß oder per Auto sein
- „aufstrebender Ferien-/Küstenort" = Ferienort mit Baulärm
- „Beach Club" = keine Aussage über Strandnähe
- „breite Uferpromenade" = mehrspurige Straße
- „Bushaltestelle ist in der Nähe" = stark befahrene Straße
- „Der Weg zum Strand beträgt nur 200 m" = gemeint ist der Fußweg (also nicht Luftlinie)
- „Einkaufsmöglichkeiten" = keine Aussage über Art und Grösse der Geschäfte, bzw. deren Öffnungszeiten
- „Entfernung zum Strand 350 m" = zwischen Hotel und Strand kann Straße liegen (bei dicht besiedeltem Mittelmeerland) und es ist Luftlinie gemeint
- „Ferienclubanlage direkt am Strand" = kann bedeuten, dass die konkrete Unterkunft des Reisenden sich an der anderen (meerabgewandten) Seite der Anlage befindet, der Weg zum Strand also durchaus 800 m betragen kann
- „Hotel liegt am Ortseingang" = stark befahrene Straße
- „Hotel liegt an einem schönen langen Sandstrand" = kann auch bedeuten, dass das Hotel nicht am offenen Meer, sondern an einer von diesem abgetrennten Lagune liegt
- „Hotel liegt auf einer Anhöhe" = lange Treppe bis zum Meer
- „kurzer Transfer vom Flughafen" = Hotel liegt in Flughafennähe / in der Einflugschneise = laut
- „Leihwagen empfohlen" = sehr abgelegen
- „Meerblick" = kann bedeuten, dass wenig vom Meer zu sehen ist (durch schmales Toilettenfenster, durch die Lücke zwischen zwei davor stehenden Gebäuden z.B.)
- „Meerseite" = heißt nicht Meeresblick
- „naturbelassener Strand" / "Naturstrand" = Strand kann verdreckt sein, keine touristische Infrastruktur
- „Feiner Korallenstrand" = Badelatschen nicht vergessen, egal wie fein die Korallen sind, sie sind scharfkantig.
- „Kieselstrand" = auch hier sind Badelatschen empfehlenswert, die Kiesel sind sicher unterschiedlich gross.
- „neu eröffnetes Hotel" / "neu erbaute Anlage" = Baulärm, unfertige Außenanlagen, herumstehende Baugeräte; außerdem: im letzten, allenfalls im vorletzten Jahr neu eröffnetes Hotel
- „nur 250m bis zum Meer" = aber nicht bis zum Strand
- „Panoramablick" = Meer in der Ferne zu sehen, evtl. mit Höhenunterschied zwischen Hotel und Strand
- „ruhige Randlage" = sehr abgelegen
- „Taxientfernung 10 Minuten" = keine Busverbindung
- „Tourismus im Anfangsstadium" (bezogen auf ein südamerikanisches Land) = mit Organisationsschwierigkeiten, wie sie in südamerikanischen Ländern erfahrungsgemäß häufig vorkommen, ist zu rechnen
- „touristisch gut erschlossen" = viele Hotels und Touristen
- „über eine Treppe erreichbarer Strand" = es ist ein erheblicher Höhenunterschied zu überwinden
- „unberührte Natur" = sehr abgelegen
- „vom Strand durch die Uferstraße getrennt" = Straßenlärm, und evtl. viel Verkehr auf der Strasse, fehlt eine weitere Beschreibung gibt es keine Unterführung vom Hotel zum Strand
- „wildromantische Lage" = sehr abgelegen, keine richtige Straße
- „zentrale Lage" / "belebt" / "verkehrsgünstige Lage" = laut, Straßenverkehr, Nachtleben
2.2 Gebäude/Anlage selbst und Ausstattung
- „2-Bett Zimmer" = Zimmer verfügt über zwei Einzelbetten. Diese können im Normalfall, aufgrund Zimmergrösse oder Einbau, nicht zusammengestellt werden
- „5-stöckig" = eventuell kein Fahrstuhl
- „beheizbarer Swimmingpool" = kann, muss aber nicht beheizt sein
- „Ferienhaus neu renoviert und eingerichtet" = es kann auch eine vorher benutzte Einrichtung durch eine andere ausgetauscht worden sein, die aber nicht notwendigerweise neu und/oder modern sein muss
- „geräumiges Doppelzimmer" = keine Zusage einer bestimmten Mindestgröße, vorhanden ist Platz für ein Doppelbett, die sonstige notwendige Möblierung (z.B. Kleiderschrank) und Platz, um die Möbel funktionsgerecht nutzen zu können
- „Doppelzimmer" = Zimmer verfügt über ein Doppelbett
- „Hotel hat sich noch ein wenig Ursprünglichkeit bewahrt" = es sind unrenovierte eventuell heruntergekommene Gebäudeteile vorhanden
- „in griechischem Stil eingerichtet" = karge, nüchterne Ausstattung
- „Kinderbecken" = nicht für Kleinkinder (bis ca. 3 Jahren) geeignet
- „klimatisierbare Zimmer" = kein Anspruch auf Einschalten der Anlage
- „landestypische Bauweise" = Zimmer sind hellhörig und schlicht eingerichtet
- „Matratzen fallen regelmäßig dünner aus als die Matratzen hierzulande" = mit Rückenbeschwerden ist zu rechnen
- „landestypische Einrichtung" = einfache Möblierung
- „sauber und zweckmäßig eingerichtete Zimmer" = einfache Ausstattung
- „sehr beliebt bei deutschen Gästen" = kein landestypisches Ambiente
- „sehr beliebt bei Stammgästen" = kann bedeuten, dass die anderen Gäste gute Gründe haben, nicht (mehr) zu kommen
- „Sportanlagen sind nicht für Profis geeignet" = unzureichend, nur für anspruchslose Laien
- „Süßwasser-Swimmingpool" = Pool mit meistens behandeltem Leitungswasser
- „temperierter Swimmingpool" = nicht wärmer als 21/22 Grad
- „Unterbringung in der Kategorie vier Globen/vier Palmen/vier Flugzeuge" = veranstaltereigene Klassifizierung, muss nicht deutschen * „vier Sternen" entsprechen
- „weitläufige Anlage" = eventuell viel Lauferei z.B. zum Essen
- „zentrale Klimaanlage" = keine individuelle Regulierung möglich
- „zentraler Treffpunkt ist …" = vermutlich hat das Hotel nicht viel mehr zu bieten
- „zweckmäßig eingerichtet" = einfache Ausstattung
- „Zimmer mit Doppelverglasung" = Verkehrslärm
- „Zimmergröße x qm" = Größe einschließlich Flur und Bad
2.3 An-/Abreise
- „6 Tage Busreise" = Anreisetag + vier volle Tage + Abreisetag
- „Direktflug" = Zwischenlandung ist möglich, man bleibt evtl. im Flugzeug sitzen, Flug hat eine Flugnummer.
- „Fahrt im klimatisierten Reisebus" bei Busreise = es wird eine komfortable und bequeme Beförderung geboten
- „Nonstop-Flug" = Flug ohne Zwischenlandung
2.4 Verpflegung
"amerikanisches Frühstück" = warme Speisen zusätzlich, z.B. Spiegeleier
- „Diätgerichte nach Möglichkeit" = nicht jeder Diätwunsch kann erfüllt werden, besonders seltene Diäten können nicht erfüllt werden
- „einheimische Küche" = einfache Kost
- „Frühstücksbuffet" = der Gast muss sich das Essen selbst holen, evtl. Buffet nur mit Brot und Marmelade
- „internationale Küche" = eher einfache Küche, wenig landestypische Speisen
- „kontinentales Frühstück" = einfaches Frühstück
- „verstärktes Frühstück" = kontinentales Frühstück mit Eiern, Wurst oder Käse
2.5 Service, Freizeitangebote und Programm
- „ärztliche Versorgung" = nur landesüblicher Standard
- „Ausflüge werden von einer Partneragentur durchgeführt und sind im rechtlichen Sinne Fremdleistungen" = Reiseveranstalter haftet für diese Ausflüge nicht
- „familiäre Atmosphäre" = wenig Service und Komfort, evtl. auch abgewohntes Haus
- „der ganze Tag steht für Wanderungen im ... National Park zur Verfügung" = keine Tageswanderung, keine über den ganzen Tag andauernde Wanderung
- „Fitnessraum" = wenig Fitnessgerätschaften
- „Folkloreabende" = laienhafte Abendunterhaltung
- „gelegentliche Unterhaltungsprogramme" = wenig los
- „junges Serviceteam" = unerfahren
- „Kinderclub ab 4 Jahre" = nicht unbedingt qualifizierte Ganztagsbetreuung
- „Kunst und Kultur werden in nicht zu anstrengenden Führungen vermittelt" = gewisse körperliche Anstrengungen werden gefordert
- „örtliche Reiseleitung" = am Ort keine Reiseleitung des Veranstalters
- „regelmäßiges Unterhaltungsprogramm" = kann auch nur ein Mal in der Woche bedeuten
- „Silvestergala" = kann nach den Bräuchen der Einheimischen gestaltet sein
- „unaufdringlicher Service" = vom Servicepersonal ist wenig zu sehen, Wartezeiten
- „wöchentlich Animation" = Animation ein Mal in der Woche
2.6 Lautstärke und Gäste
- „abendliche Tanzveranstaltungen" = bis zum frühen Morgen ist an Schlafen nicht zu denken
- „besonders für junge Leute geeignet" = Lärm vermutlich bis morgens um fünf
- „erholsame Urlaubstage" = keinerlei Lärmbelästigung
- „Hotel für Leute empfohlen, die gern spät ins Bett gehen" = Nachtruhe ist hier nicht zu finden
- „gelegentliche Lärmbeeinträchtigungen" = maximal 2 Stunden täglich
- „gepflegtes Ambiente" = kein Lärm, keine Party, eher gepflegtes Äußeres der Gäste
- „ideal für Unternehmungslustige" = viele Freizeitangebote, also u.U. auch viel Lärm
- „internationale Atmosphäre" = hier verkehren (Kegel-) Clubs und Vereine, hier ist Party mit Touristen aus aller Welt, laut
- „kinderfreundlich" = nichts für Ruhebedürftige
- „lebhafte Ferienanlage"/"lebhaftes Hotel" = mit Lärmbelästigungen in zu rechnen
- „das Nachtleben wird groß geschrieben. Wer gerne bis in die frühen Morgenstunden tanzt, trinkt und feiert, ist hier an der richtigen Urlaubsadresse" = die Anlage ist für Ruhe Suchende ungeeignet
- „ungezwungene/legere Atmosphäre" = vermutlich rund um die Uhr Party, evtl. Touristen mit Badekleidung im Speisesaal
3 Fotos/Bilder
Auch bei den Fotos wird häufig ein wenig "geschönt". Die Zimmer sind mit Weitwinkelobjektiv aufgenommen und wirken dadurch größer, die belebte Straße, die das Hotel vom Strand trennt, ist nicht zu erkennen usw. Sind nur Zeichnungen abgedruckt, war das Gebäude bei Redaktionsschluss noch nicht fertig gestellt. Sind nur Innenaufnahmen zu sehen, spricht vieles dafür, dass das Haus von außen unansehnlich ist. Das ist zum Beispiel häufig der Fall bei Innenstadthotels. Das auf einem Foto abgebildete Zimmer muss dem letztlich vermieteten Zimmer zumindest grob vergleichbar sein.
- Auf dem Foto eines Zimmers in einem Kreuzfahrtschiff ist eine großzügige Zimmerverglasung und eine verglaste Balkonbrüstung zu sehen, was den Eindruck von Weite und Großzügigkeit vermittelt. Ist stattdessen der Balkon von einer Stahlbrüstung umgeben und ist ein freier Blick auf das Wasser nur im Stehen möglich, so berechtigt das zu einer Reisepreisminderung von 5%.
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