Kassensicherungsverordnung

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Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr, abgekürzt KassenSichV, ist eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums. Sie beschreibt die steuerrechtlichen Anforderungen und Verpflichtungen bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen[1] und erweitert die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

Kritisiert wurde die Verordnung wegen angeblicher Belastungen für die Umwelt durch den massenhaften Ausdruck von Belegen auf Papier, die in der täglichen Praxis für den einzelnen Kunden nicht notwendig sei.[2] Begründet wurde die Verordnung mit dem finanziellen Schaden für den Staat in Deutschland durch fehlende Buchungen, manipulierte Kassen und inkorrekt abrechnende Software. Dieser Schaden wurde von den Finanzämtern einiger Länder und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft auf jährlich bis zu 10 Mrd. Euro geschätzt.[3][4] Brancheninsider sprechen von zahlreichen Betrugsvarianten, die von der Verwendung einer Zweitkasse über die Anmeldung mit Trainingsprofilen bis hin zu sogenannten Zappern reichen, welche auf Knopfdruck den Betrag x sowohl beim Verkauf als auch beim Einkauf löschen.[5]

1 Andere Lexika




2 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Bundesfinanzministerium: Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV)
  2. https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bon-pflicht-neues-kassengesetz-hat-folgen-fuer-die-umwelt-a-1297036.html
  3. „Es gibt noch keine Kasse, wir haben lediglich Feldtests“. In: WirtschaftsWoche. 2019-12-10. Abgerufen am 26. Januar 2020.
  4. Margarete van Ackeren: Es geht nicht nur ums Klima: Mehr Kontrolle durch Bonpflicht ist gerecht. In: Focus Online. 2019-12-20. Abgerufen am 26. Januar 2020.
  5. „Zu Gast bei Betrügern“. In: Zeit online. 2014-02-20. Abgerufen am 2. Februar 2020.

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