Inventar (Begriffsklärung)
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Der Begriff Inventar wird folgendermaßen verwendet:
- im kaufmännischen Bereich ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden, siehe Inventar
- im deutschen Recht bezeichnet er allein ein vom Erben oder vom Nachlassgericht erstelltes Verzeichnis der Nachlassgegenstände - §§ 1993ff. BGB
- in der Denkmalpflege die Erfassung aller in einem Gebiet vorhandenen Kulturdenkmale, siehe Inventarisation
- in den Sprachwissenschaften, siehe Phoneminventar
- in Adventure-Computerspielen oder Pen-&-Paper- oder Computer-Rollenspielen alle Gegenstände im Besitz der Spielfigur
- in der psychologischen Diagnostik ein aus mehreren Tests bestehendes Diagnoseinstrument
Siehe auch:
1 Eterne Links
2 Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Qpaly, Alle Autoren: Epipactis, Guinsoo, Solusar Kam Solusar, Aktionsheld, ChrisHH, ChrisHamburg, Mailtosap, Hubertl, Brainswiffer, Jbergner, Centipede, Pygmalion, Tolanor, Qpaly
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