Innenministerkonferenz
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Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, kurz Innenministerkonferenz (IMK) ist ein kooperatives Abstimmungsgremium der Innenminister und -senatoren der deutschen Bundesländer.[1] An ihr nimmt auch der Bundesinnenminister als Gast teil. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Ländern.
Die Konferenz wurde 1954 begründet, um der zuvor bereits bestehenden fachlichen Zusammenarbeit einen politischen Stellenwert zu geben.[2] Die IMK tagt üblicherweise zweimal im Jahr. Regelmäßig zwei Wochen vor den Sitzungen der Innenministerkonferenz tagen die Staatssekretäre und Staatsräte zur Vorbereitung im Rahmen einer so bezeichneten Amtschef-Konferenz (kurz ACK).
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Mario Martini: Die Innenministerkonferenz als Gegenstand des Informationsrechts. Zu Herausgabe- und Auskunftspflichten gegenüber Parlamentsabgeordneten, Privaten sowie Datenschutzbeauftragten hinsichtlich nicht freigegebener Beschlüsse und Berichte der IMK. Gutachten im Auftrag der Innenministerkonferenz vom 10. März 2015, S. 13
- ↑ http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/homepage/homepage-node.html
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