Holger Hellblau
Aus PlusPedia
😃 Profil: Holger Hellblau | ||
---|---|---|
Persönliche Daten | ||
Geburtsdatum | ' | |
Geburtsort | ' |
Holger Hellblau ist ein deutscher Schlosser.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Vita
1.1 Privates
In einem Indizienprozess wurde er zu lebenslanger Strafe wegen Mord verurteilt. Er wurde beschuldigt, den Liebhaber seiner Ehefrau heimtückisch im Schlaf erstochen zu haben. Er beteurte stets seine Unschuld. Fünf Jahre nach dem Urteil gelang es seinem Anwalt Veikko Bartel das Verfahren neu aufzurollen. Wegen neuer Beweise und einer DNS-Analyse wurde Holger Hellblau freigesprochen. Er saß 1.622 Tagen hinter Gittern.
1.1.1 Mitgliedschaften
1.1.2 Ehrungen
1.2 Ausbildung
1.3 Beruflicher Werdegang
Holger Hellblau arbeitete als Schlosser.
2 Auftritte
- Am 15.02.2011 waren Saskia Guddat, Mark Benecke, Holger Hellblau, Veikko Bartel, Maryon Vollrath, Günter Vollrath und Stephan Harbort Gäste in der Sendung Menschen bei Maischberger. Das Thema war: "Unter Verdacht: Welche Spur führt zum Verbrecher?"[1]
3 Links und Quellen
3.1 Siehe auch
3.2 Weblinks
- Holger Hellblaus neue Freiheit - Die Mark-Oline, 22. Oktober 2010
3.3 Einzelnachweise
- ↑ "Unter Verdacht: Welche Spur führt zum Verbrecher?" ARD, 14. Februar 2011
3.4 Quellen
3.5 Literatur
4 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Holger Hellblau) vermutlich nicht.
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.