Handgeschriebene elektronische Signatur

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Das Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (kurz SigG) besagt, dass einer elektronischen Unterschrift die Beweiskraft nicht aberkannt werden kann aufgrund der Tatsache, dass sie elektronisch erstellt wurde; wenngleich es unterschiedliche Stufen mit unterschiedlicher rechtlicher Aussagekraft gibt. Auf der einfachsten Stufe umfasst die einfache elektronische Signatur eingescannte oder digitalisierte Signaturen, auch „handgeschriebene elektronische Signatur“ genannt. Weitere Stufen der elektronischen Unterschrift sind die fortgeschrittene elektronische Unterschrift und die qualifizierte elektronische Unterschrift. Letztere ist an rechtlicher Aussagekraft gleichwertig mit der eigenhändig geschriebenen Signatur.

Es gibt verschiedene Formen der einfachen elektronischen Unterschrift. Eine Form der elektronischen Signatur kann die Benutzung einer Chipkarte in Verbindung mit der Geheimnummer darstellen, eine andere die Eingabe einer Nummer oder einer Reihe von Zeichen über eine Tastatur und eine weitere in dem Scannen der Netzhaut oder ein Fingerabdruck etc. sein.

Eine weitere Form der einfachen elektronischen Signatur basiert auf der handgeschriebenen Signatur. Um diese durchzuführen, ist auf der einen Seite eine existierende Darstellung der Signatur, und auf der anderen Seite ein Gerät zur Erfassung und Digitalisierung der handgeschriebenen Signatur notwendig.

Die am meisten verbreitete Form der einfachen handgeschriebenen elektronischen Unterschrift wird mithilfe von Unterschriftenpads ausgeführt. Diese Geräte können können dazu verwendet werden, die meisten internen und externen Prozesse eines modernen Unternehmen zu automatisieren.

Ein großer Teil der internen Prozesse, für denen eine Unterschrift erforderlich ist (Genehmigungen, Quittungen, Aufträge, Verträge, etc.), können ausgeführt werden, ohne das Dokument auf Papier auszudrucken und ohne die Dokumente archivieren zu müssen. Auch die Suche nach Dokumenten wird dadurch natürlich enorm vereinfacht, da nach dem entsprechenden Dokument lediglich im Computer gesucht werden muss.

Somit bringt diese Form der Signatur zwei klare Vorteile mit sich: Kosten- und Zeitersparnis, sowie Schonung der Umwelt.

Trotzdem ist die Beweiskraft dieses Verfahrens vergleichsweise niedrig und es müssen zusätzliche Sicherheitstechniken angewandt werden, die erlauben, dieses Verfahren mit einer sicheren Beweiskraft zu dotieren .


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1 Vorteile der handgeschriebenen elektronischen Signatur

Dank der elektronischen Unterschrift entfällt der Medienbruch, oder, anders ausgedrückt, die Verwendung von zusätzlichem Papier.

Diese Unterschrift kann nicht übertragen werden; die elektronische Unterschrift ist eine Form der Identitätsfeststellung, welche im Gegensatz zu Passwörtern, weder geklaut, noch vom Unterzeichner selbst vergessen werden kann.

  • Der Vorgang der Unterschrift ist überall anerkannt und verleiht einer Willenserklärung Sicherheit und Beständigkeit.
  • Der Unterzeichner muss kein Zertifikatbei einer Beglaubigungsstelle anfordern, um eine einfache handgeschriebene elektronische Unterschrift verwenden zu können.
  • Die Unterschrift, die mithilfe der Geräte zur Erfassung der handgeschriebenen elektronischen Unterschrift registriert wurde, kann ohne Weiteres von einem Graphologen übergeprüft werden.

Nichtsdestotrotz kann eine Unterschrift, die mithilfe dieses Geräts erstellt wurde, dazu verwendet werden, sie in andere Dokumente als die vom Unterzeichner erstellten einzufügen; weswegen es einer solchen Unterschrift deutlich an Beweiskraft mangelt.

2 Was man zur Erstellung einer elektronischen Unterschrift benötigt

Ein Penpad oder Pad, das die Darstellung der handgeschriebenen Signatur in all ihren biometrischen Merkmalen, beispielsweise Geschwindigkeit und Druck, erfassen kann.

Weiterhin braucht man eine Anwendung, die imstande ist, die elektronische Unterschrift auf eine sichere und asymmetrische Art, die vor Gericht Gültigkeit hat, in einem elektronischen Dokument zu verschlüsseln.

Das verwendete System muss imstande sein, die elektronische Unterschrift so zu erfassen, dass im Falle eines Gerichtsverfahrens ein Schriftsachverständiger die Authenzität der Unterschrift verifizieren kann, und andere Gutachter nachweisen können, dass die Information auf sicherem Wege in einem System erfasst und gespeichert wurde, das eine Manipulation unmöglich macht.

3 Weiterführende Links

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4 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Draco3565 angelegt am 01.05.2010 um 17:39,
Alle Autoren: Okmijnuhb, Romwriter, Crazy1880, ペーター, XenonX3, Draco3565


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