Gründung

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Gründung (Begriffsklärung) aufgeführt.

Gründung bezeichnet das Ins-Leben-Rufen eines Vereins, einer Gesellschaft oder einer juristischen Person. Dazu gehören auch die Gründung einer Siedlung, einer Stadt oder der formale Akt zur Gründung eines neuen Staates.

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