Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich

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Das Gesetz zur Behebung von Volk und Reich ist ein Gesetz des Dritten Reiches, das am 24. März 1933 in Kraft trat. Es ist heute eher unter dem Namen Ermächtigungsgesetz bekannt. Das Gesetz zur Behebung von Volk und Reich sollte es Hitler und seiner Regierung ermöglichen, auch der Verfassung widersprechende Gesetze und internationale Verträge ohne Beteiligung des Parlaments zu beschließen. Es wurde am 23. März mit 441 Ja- zu zu 94 Nein-Stimmen vom Reichstag beschlossen, und war zunächst auf vier Jahre begrenzt, wurde dann aber ab 1937 mehrfach verlängert.[1] Es stellt damit einen weiteren Schritt der NSDAP zur Machtübernahme unter Wahrung des Anscheins der Rechtsstaatlichkeit dar. [2]

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1 Der Gesetzestext

Der Gesetzestext lautete folgendermaßen:

Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich.
Vom 24. März 1933.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:
Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.
Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Art. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. […]
Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.
Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
Berlin, den 24. März 1933.
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister des Auswärtigen
Freiherr von Neurath
Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk [3]

2 Debatte und Abstimmung

Nach einer Eröffnungsrede von Reichstagspräsident Hermann Göring begann die Debatte am 23. März mit einer Rede Adolf Hitlers. In dieser begründete er das Gesetz folgendermaßen:

"Um die Regierung in die Lage zu versetzen, die Aufgaben zu erfüllen, die innerhalb dieses gekennzeichneten Rahmens liegen, hat sie im Reichstag durch die beiden Parteien der Nationalsozialisten und der Deutschnationalen das Ermächtigungsgesetz einbringen lassen. Ein Teil der beabsichtigten Maßnahmen erfordert die verfassungsändernde Mehrheit. Die Durchführung dieser Aufgaben, bzw. ihre Lösung ist notwendig. Es würde dem Sinn der nationalen Erhebung widersprechen und dem beabsichtigten Zweck nicht genügen, wollte die Regierung sich führ ihre Maßnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung des Reichstages erhandeln und erbitten." [4]

3 Reaktionen der zeitgenössischen Presse

Während deutsche Publikationen nur versteckt kritisch, positiv oder sogar enthusiastisch reagierten, war die Reaktion im Ausland überwiegend scharf ablehnend.

3.1 Deutschland

Die Leipziger Neuesten Nachrichten lobten die Rede Hitlers ausdrücklich:

"Begnügen wir uns vorerst damit, den ausgezeichneten Eindruck festzustellen, den die Rede ob ihrer staatsmännischen Höhe und Klarheit sowohl in ihren außenpolitischen als auch in ihrem innenpolitischen Teile machte."

Die NS-freundliche Zeitung Der Angriff schrieb in ihrer Ausgabe vom 24. März 1933:

"Mit überwältigender Mehrheit stimmt der Reichstag dem Ermächtigungsgesetz für die Regierung Hitler zu, legt damit den letzten Stein für das gewaltige Fundament auf dem nun der Neubau des Reiches getürmt werden soll. Jede Ja-Stimme aber ist gleichzeitig ein Spatenstich am Grabe des Marxismus. Sang- und klanglos wird er zugescharrt." [5]

3.2 Großbritannien

The Times meinte am 24. März 1933:

"Der Reichstag, von Herrn Hitler dazu eingeladen, sich für „Frieden oder Krieg“ mit der Regierung zu entscheiden, hat heute in aller Fügsamkeit dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt."

3.3 Frankreich

Le Journal des Débats politiques et littéraires entgegnet auf das eventuelle Argument, dass die deutsche Innenpolitik Frankreich "nichts angehe" am 25. März 1933:

"In Deutschland wird für lange Zeit die Barbarei herrschen. Es liegt an uns, sie an einer Herrschaft in ganz Europa zu hindern. (...) Und dennoch sollten wir uns bewusst sein, dass die Tendenzen dieser Politik Aufschluss über die Außenpolitik des Dritten Reiches geben. dessen Politik sich nicht nur auf die Innenpolitik beschränken wird, sobald sich die Machthaber im Besitz der notwendigen Mittel wähnen." [6]

3.4 USA

Die Washington Post stellte am 25. März nüchtern fest, dass Hitler nun die gewünschte Machtposition erreicht habe, und Gesetze ohne Zustimmung des Reichstages oder Bundesrates verabschieden und Staatsverträge ganz allein beschließen könne. Als Fazit vermerkt die Zeitung: „Konstitutionelle Freiheiten sind praktisch abgeschafft, außer der Kanzler lässt sie nach Wunsch in Kraft. Hitler kann wie Louis XIV. sagen: "Der Staat, das bin ich." Es bleibt jedenfalls offen, wie er seine autokratische Macht nutzen wird.“

4 Einzelnachweise

  1. Gerhard Botz (Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Historische Sozialwissenschaft) in Zeitzeugen - Geschichte erlesen, Heft 03/2012, Albertas Limited, 2012, S. 2
  2. Gerhard Botz (Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Historische Sozialwissenschaft) in Zeitzeugen - Geschichte erlesen, Heft 03/2012, Albertas Limited, 2012, S. 2
  3. Kopie des Gesetzblattes auf www.1000dokumente.de
  4. Zitiert nach Erhard Klöss: Reden des Führers, Deutscher Taschenbuch Verlag, München, 1967, S. 142
  5. Ausgabe von Der Angriff vom 24. März 1933, S. 2
  6. In Zeitzeugen - Geschichte erlesen, Heft 03/2012, Albertas Limited, 2012, S. 5

5 Weblinks

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