Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
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Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, kurz KUG, wurde in Deutschland am 9. Januar 1907 erlassen. Es hat keine amtliche Kurzbezeichnung, wird jedoch umgangssprachlich als Kunsturhebergesetz oder Kunsturheberrechtsgesetz bezeichnet. Das Urheberrecht ist in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 zusammengefasst. Das Kunsturheberrechtsgesetz wurde zum 1. Januar 1966 größtenteils aufgehoben. In Kraft ist nur noch der Teil, der den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild).
1 Literatur
- Thomas Haug: Bildberichterstattung über Prominente. Unter besonderer Berücksichtigung der Zulässigkeit der gerichtlichen Beurteilung des Informationswertes von Medienberichten. Nomos, Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-6528-0.
- Carsten Rasch: Rechtsprechung zum Kunsturhebergesetz. Hamburg 2015, ISBN 978-3738642957.
2 Weblinks
Wikisource: Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Vom 9. Januar 1907. – Quellen und Volltexte
- EGMR, Große Kammer, Urteil vom 7. Februar 2012, Az. 40660/08 und 60641/08 (Von Hannover II), Kommunikation und Recht 2012, 179 ff.
- EGMR, Große Kammer, Urteil vom 7. Februar 2012, Az. 39954/08 (Axel Springer AG), Kommunikation und Recht 2012, 187 ff.
- Thomas Haug, Wegweisende Urteile des EGMR zum Presserecht – Finale Niederlage für Prinzessin Caroline, Kommunikation und Recht, Editorial 3/2012
3 Andere Lexika
- Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie bei Wikipedia (Erste Wikipedia-Version)
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