Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

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Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist ein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Um im Vollzug für die Behörden eine Anleitung zu geben, sind zum Beispiel in Anlage 1 des Gesetzes bestimmte Schwellenwerte angegeben, bei denen eine Prüfung der jeweiligen Betriebe vorzunehmen ist.[1] Die erste Fasssung des Gesetzes stammt aus dem Jahr 1990.

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1 Weblinks


2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Anlage 1 Liste UVP-pflichtige Vorhaben

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