Gesetz über das Verlagsrecht
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Das deutsche Gesetz über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 (RGBl. S. 217) regelte die Rechtsverhältnisse zwischen einem Autor und seinem Verleger. Es ist ein Teil des Urheberrechts und wurde zuletzt 2002 geändert.
1 Weblinks
Wikisource: Gesetz über das Verlagsrecht. Vom 19. Juni 1901 – Quellen und Volltexte
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