Genfer Flüchtlingskonvention
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Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Hauptgrund dafür war das Flüchtlingsdrama des Zweiten Weltkrieges. Ergänzt wurde die Konvention am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 147 Staaten beigetreten,[1] dem Protokoll 146.[2] 143 Staaten sind sowohl der Konvention als auch dem Protokoll beigetreten.[3]
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Convention Relating to the Status of Refugees
- ↑ Protocol relating to the Status of Refugees.
- ↑ Parties to the 1951 Convention relating to the Status of Refugees and the 1967 Protocol, Stand April 2011. Nauru ist der Konvention und dem Protokoll im Juni 2011 beigetreten, siehe Nauru signs UN refugee convention.
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