Gemeinsame Einwanderungspolitik
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Die gemeinsame Einwanderungspolitik bezeichnet die interne Politik der Europäischen Union zur wirksamen Steuerung der Einwanderung, angemessenen Behandlung von sogenannten Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, sowie zur Verhütung und verstärkten Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel.
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