Gefahr im Verzug

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Gefahr im Verzug ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person unmittelbar tätig wird. Es findet sich auch Gefahr in Verzug.Dabei kann durch Entfernung des Gefahrenverursachers durch Platzverweis die Gefahr beseitigt werden.

1 Arten der Gefahr

Es kann sich sowohl um eine physische, aber auch um eine psychische Gefahr handeln, der der betreffende Mensch ausgesetzt ist.

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