Garantieverträge für erneuerbare und energieeffiziente Energiesysteme

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Garantieverträge für erneuerbare und energieeffiziente Energiesysteme dienen der Qualitätssicherung energetischer Anlagen wie z. B. Solaranlagen oder Wärmepumpen. Sie regeln die Einhaltung garantierter Mindesterträge bzw. die Vergütung bei Nichteinhaltung.

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1 Leistungsgarantie

Ende der 1980er Jahre wurde das Konzept der Leistungsgarantien von Energiesystemen zum ersten Mal in Südfrankreich realisiert, um die Erträge installierter solarthermischer Anlagen sicherzustellen.[1][2] Bei der Leistungsgarantie handelt es sich um ein Instrument zur Qualitätssicherung energetischer Anlagen, indem ein Vertrag zwischen dem Investor (Betreiber) und dem Anbieter der Anlagen geschlossen wird. Darin garantieren das ausführende Unternehmen sowie z. T. auch der Hersteller und der Planer einen zuvor vertraglich festgelegten jährlichen Energieertrag. Die Leistungsgarantie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung, die ungeachtet eines Garantievertrages bestehen bleibt.

Für solarthermische Anlagen (vgl. GSR = Guaranteed Solar Results) werden Garantieverträge bisher von einigen innovativen Marktteilnehmern eingesetzt. Bei Wärmepumpen sind verbindliche Leistungsgarantien noch nicht im deutschen Markt zu finden, obwohl viele Hersteller mit hohen Jahresarbeitszahlen werben. Deshalb empfiehlt z. B. die Verbraucherzentrale NRW für Wärmepumpenanlagen eine Effizienzgarantie einzufordern.[3] Garantierte Jahreserträge liegen im Interesse des Verbrauchers, wirken aber den Interessen von Industrie und Handwerk teilweise entgegen. Auch heute noch verschließen sich viele Unternehmen dem Garantievertragskonzept.

Die Unterzeichnung eines Leistungs- oder Garantievertrags wird üblicherweise bereits in der Ausschreibung vor einer Auftragsvergabe eingefordert. Bei Nichterreichen wird der im Vertrag festgelegte Betrag vom Anbieter vergütet. Damit entsteht für den Investor durch die Entscheidung zur Installation kein, beziehungsweise nur ein klar definiertes finanzielles Risiko. Die Haftung der Beteiligten, also z. B. des Planers und Installateurs, ist auf die jeweiligen Verantwortungsbereiche begrenzt. Im Internet stehen Vorlagen für Garantieverträge zur Verfügung.[4][5]

Wichtige Inhalte eines Garantievertrages für solarthermische Anlagen sind eine präzise Definition des Wärme- oder des Warmwasserverbrauches, die Angabe des garantierten Ertrags, die Definition der Messweise (Zählerstruktur, Messfehler, Zählerpositionierung), die Frist für die Bilanzierung des Ertrags und der Entschädigungsmodus im Falle der Ertragsunterschreitung. Dies gilt auch für Garantieverträge für Wärmepumpen, wobei typbedingt andere Schwerpunkte gesetzt werden.

2 Vor- und Nachteile

Für den Investor ergibt sich durch den Abschluss einer Leistungsgarantie ein eingeschränktes Investitionsrisiko, Transparenz für den zukünftigen Anlagenbetrieb, Betriebssicherheit und somit eine Qualitäts- und Ertragssteigerung. Demgegenüber stehen für den Investor ggf. erhöhte Kosten beispielsweise durch den Wartungszwang sowie der finanzielle und sonstige Aufwand zur Klärung der Schuld im Garantiefall.

Für den Lieferanten ergibt sich der Vorteil der erhöhten Investitionsbereitschaft des Kunden durch eine abgesicherte Kalkulation der Amortisationszeit der Anlage. Durch die erhöhte Akzeptanz ergeben sich Wettbewerbsvorteile und Umsatzzuwächse. Nachteile für den Lieferanten sind erhöhte Kosten im Garantiefall und der bürokratische Aufwand durch die Vertragswerke. Vorraussetzung ist für beide Seiten eine klare Zielwertvereinbarung und somit ein optimaler Betrieb der Anlage.

3 Beispiele

Von 2006 bis 2008 wurde das von der EU kofinanzierte EAST-GSR Projekt erfolgreich umgesetzt. Ziel war hier die Einführung garantierter solarthermischer Erträge in Bulgarien, Slowenien, Slowakei, Polen und Rumänien.[6]

Die Wohnbaugenossenschaft Erbbauverein Köln e.G. setzt z. B. bereits seit Jahren erfolgreich Garantieverträge für solarthermische Anlagen ein. Diese wurden zwischen den beteiligten Firmen frei verhandelt und den speziellen Gegebenheiten der jeweiligen Anlagen angepasst.[7]

4 Einzelnachweise

  1. Guaranteed Solar Results concept (GRS)
  2. EAST-GSR: Solar thermal applications in EASTern Europe with Guaranteed Solar Results
  3. NRW-Verbraucherberatung: Werbeversprechen werden nicht immer gehalten
  4. Mustervordruck (franz.) eines solaren Garantievertrages
  5. Mustervordrucke für Garantieverträge (solar und Wärmepumpe)
  6. DENA Projektseite "EAST GSR" der dena: Solarthermie in Osteuropa – Qualitätssicherung über garantierte Solarerträge.
  7. Energieagentur.NRW: 50 Solarsiedlungen in NRW


5 Init-Quelle

Entnommen aus der: Wikipedia

Erster Autor: 78.49.169.246, Alle Autoren: YMS , Karsten11, Peter200, md Tom md, 78.49.169.246

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