Gütegemeinschaft Au-pair

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Die Gütegemeinschaft Au-pair e.V. wurde mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im November 2004 gegründet, um eine Verbesserung von Qualität und Transparenz für Gastfamilien und für an einem Au-pair-Aufenthalt interessierte junge Menschen zu erreichen.

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1 Hintergrund

Wenngleich es Au-pair-Programme schon seit Jahrzehnten gibt und die meisten Au-pair-Beschäftigungen gut verlaufen, waren im Zuge der Liberalisierung der Arbeitsvermittlung und der Aufhebung der Agenturpflicht im Jahr 2002 in Deutschland Fälle von illegaler Beschäftigung und Ausbeutung bis hin zum Missbrauch bekannt geworden.

Per Bundestagsbeschluss „Für eine Verbesserung der privaten Vermittlung im Au-pair-Bereich zur wirksamen Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch“ (Drucksache 15/1315)[1] wurde deshalb im Juli 2003 die Bundesregierung dazu aufgefordert, dem besonderen Schutzbedürfnis der Au-pairs gerecht zu werden und illegale Beschäftigung und somit die Gefahr der Ausbeutung zu reduzieren.

2 Entwicklung des RAL Gütezeichen Au-pair und Gründung der RAL Gütegemeinschaft Au-pair e.V.

Zur Umsetzung des Beschlusses wurde vom BMFSFJ ein Qualitätsentwicklungsprozess initiiert, in dem IJAB e.V., die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit, gemeinsam mit den deutschen Au-pair-Organisationen und –Verbänden und unter Mitwirkung des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit Qualitätsstandards für Au-pair -Aufenthalte in Deutschland entwickelten.

Parallel zur Entwicklung der Qualitätsstandards wurde über verschiedenen Verfahren der Gütesicherung beraten. Von den unterschiedlichen Systemen wurde das RAL Gütezeichen von allen am Entwicklungsprozess Beteiligten favorisiert, das als einziges Verfahren ein Alleinstellungsmerkmal für den Au-pair-Bereich gewährleisten kann. Dieses Gütezeichen wurde im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Gleichzeitig wurde die Gütegemeinschaft Au pair e.V. als Träger des Gütezeichens aufgebaut. Sie ist Trägerin des Gütezeichens Au-pair und wird von RAL, dem Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung überwacht.

3 RAL Gütezeichen Au-pair Incoming

Das Resultat dieser Entwicklungen sind Qualitätsstandards für die Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung von Au-pair-Aufenthalten. Um die Einhaltung dieser Qualitätsstandards über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hinaus den Gastfamilien und den Au-pairs mit dem Gütezeichen zu garantieren, entwickelte die Gütegemeinschaft Au pair e.V. Güte- und Prüfbestimmungen. Auf deren Basis verpflichten sich die Au-pair-Agenturen dazu, bei den Gastfamilien auf die Einhaltung von Arbeits- und Wohnstandards zu achten. Sie stehen den Au-pairs und den Gastfamilien während des gesamten Aufenthalts mit Rat und Tat zur Verfügung und kümmern sich um das Wohlergehen der jungen Menschen. Unter anderem erhalten Au-pairs ein Taschengeld von 260 €. Au-pairs dürfen nicht mehr als 30 Wochenstunden im Haushalt und bei der Kinderbetreuung mithelfen [2]. Vermittler, die das RAL Gütezeichen Au-pair Inmcoming tragen, verpflichten sich zur Kontrolle der Einhaltung aller Au-pair-Standards. Dies wird von dritter Seite im jährlichen Turnus neutral überwacht. Das Gütezeichen selbst kann unseriösen Agenturen, die sich nicht an die Güte- und Prüfbestimmungen halten, unter erheblichem Imageverlust entzogen werden.

4 Erweiterung auf das RAL Gütezeichen Au-pair Outgoing

Während des Anerkennungsprozesses durch RAL wurde die Zertifizierung in die Bereiche Incoming und Outgoing geteilt. Agenturen, die ausschließlich Au-pairs nach Deutschland vermitteln, sollten das Zeichen „Incoming“ erhalten. Agenturen, die Au-pairs ins Ausland vermitteln das Gütezeichen „Outgoing“. Die Vermittlung nach Deutschland wurde damit von der Vermittlung ins Ausland deutlich abgegrenzt und der Entwicklungsprozess in Incoming und Outgoing geteilt. Der Bereich „Outgoing / Au-pair-Vermittlung ins Ausland“ wurde im Anschluss an den Verfahrensabschluss des Bereichs „Incoming/ Au-pair-Vermittlung nach Deutschland“ begonnen. Die Entwicklung der Qualitätsstandards und der Güte- und Prüfbestimmungen wurde im Frühjahr 2010 abgeschlossen.

Die Anforderungskriterien an Agenturen im Au-pair Outgoing Bereich beinhalten u.a. die Vermittlung ausschließlich über vertrauenswürdige Partneragenturen im Gastland. Wichtig für das Au-pair ist auch, dass Notfallnummern im Gastland zur Verfügung stehen, die in der Regel von den Partneragenturen bereit gestellt werden. Rechte und Pflichten des Au-pair und der Gastfamilie im Ausland müssen in einem Vertrag schriftlich fixiert sein. Wie auch im Incoming Bereich sind die wesentlichen Schwerpunkte einer solchen Regelung der Inhalt der Tätigkeiten, die Arbeitszeit und die Leistungen der Gastfamilie.

5 Weblinks

6 Einzelnachweise

  1. Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Für eine Verbesserung der privaten Vermittlung im Au-pair-Bereich zur wirksamen Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch: [1]. 1.7.2003.
  2. Güte- und Prüfbestimmungen für Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung von Au-pair-Aufenthalten: [2]. 23.6.2005.



7 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Elrombo angelegt am 16.06.2010 um 16:30,
Alle Autoren: Lutheraner, Florentyna, XenonX3, Gaga1995, Tom md, Lady Whistler, AHZ, Alofok, Elrombo


8 Andere Lexika

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