Funker
Das Wort Funker bezeichnet in Deuschland und der Schweiz den niedrigsten Mannschaftsdienstgrad in einer Fernmeldetruppe. Im Heer sowie in anderen Streitkräftebasen bilden die Funker (Fernmelder) eine eigene Truppengattung.
Der Begriff Funker bezeichnet auch einen staatlich geprüften Funkamateur, auf einem Seeschiff ein fachlich ausgebildetes Mitglied der Schiffsbesatzung, das den Seefunkverkehr abwickelt und auch in nicht-maritimen Bereichen eine für die Funkanlage und den Funkverkehr zuständige Person.
Im Hobbybereich (Jedermannfunk) einen CB-Funker (Citizens Band) die jedoch ohne Bedarfsnachweis oder Prüfung fertige Geräte nutzen und betreiben dürfen, jedoch keine entsprechende Ausbildung benötigen.
Unter dem Begriff CB-Funker im weiteren Sinne fallen auch Anwender (Nutzer) anderer, allgemeingenehmigter, Sprechfunkanwendungen (PMR446, DMR446, LPD usw.).
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