Funker
Das Wort Funker bezeichnete in Deutschland und der Schweiz die niedrigste militärische Tätigkeit im Funkverkehr. Im Heer sowie in anderen Streitkräftebasen bildeten die Funker bzw. Fernmelder oft eine eigene Truppengattung. Diese eigenständige Tätigkeit des Funkers ist mit der Digitalisierung und Automatisierung des Funkverkehrs seit Anfang des 20. Jahrhunderts weitgehend überflüssig geworden.[1]
Der Begriff Funker bezeichnet auch einen staatlich geprüften Funkamateur, auf einem Schiff das fachlich ausgebildete Mitglied der Schiffsbesatzung, das den Seefunkverkehr abwickelt, und auch in nicht-maritimen Bereichen eine für die Funkanlage und den Funkverkehr zuständige Person.
Im Hobbybereich (Jedermannfunk) dürfen CB-Funker (Citizens Band) jedoch ohne Bedarfsnachweis oder Prüfung fertige Geräte nutzen und betreiben, die jedoch keine entsprechende Ausbildung benötigen. Unter den Begriff Funker im weiteren Sinne fallen auch Anwender (Nutzer) anderer, allgemeingenehmigter, Sprechfunkanwendungen (PMR446, DMR446, LPD usw.).
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