Fruchtkörper
Als Fruchtkörper bezeichnet man den meist sichtbaren, vergänglichen Teil eines Pilzes, welcher der Fortpflanzung durch Erzeugung und Verbreitung der Sporen dient.
Der gesamte Pilz besteht aber aus dem Pilzgeflecht (Myzel)), welches meist im Substrat (Boden, Laub- und Nadelstreu, Holz usw.) verborgen wächst und aus fädigen Pilzzellen (Hyphen) besteht und den Fruchtkörpern, die ebenfalls aus Hyphen gebildet werden. Diese Gesamtheit von Myzel und Fruchtkörper bezeichnet man als den Thallus (Körper) eines Pilzes.
Der Fruchtkörper eines Pilzes besteht zum einen aus dem Träger der Fruchtschicht (Hymenophor). Das kann beispielsweise der Hut eines Hutpilzes sein.
Das Hymenophor wiederum trägt die Fruchtschicht (Hymenium) des Pilzes, von welchem die Sporen gebildet und verbreitet werden.
Bei Ständerpilzen werden die Sporen an Sporenständern (Basidien) gebildet, die meist vierzählig sind. Die Basidien befinden sich auf der Fruchtschicht, die in Form von Lamellen, Röhren, Leisten oder Stacheln auftreten kann.
Bei den Schlauchpilzen werden die Sporen meist in Achtzahl in Sporenschläuchen (Asci) gebildet, die in die Thecium genannte Fruchtschicht eingebettet sind. Diese kann entweder als Apothecium frei liegend an der Oberfläche kelch-, schüssel- oder scheibenförmiger Fruchtkörper auftreten oder in Form kugel- bis birnenförmiger Perithecien.
Der Fruchtkörper wird bei bestimmten Gruppen von Pilzen (Trüffeln) auch bleibend unterirdisch angelegt.
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