Freier Sachverständiger

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Ein freier Sachverständiger, auch freier Gutachter genannt, ist eine fachkundige Person mit einer Sachkunde, die sie befähigt Sachverhalte neutral und fachkundig einzuschätzen. Anders als staatlich vereidigte Gutacher, bedürfen freie Sachverständige keiner Zulassung. Eine entsprechende Qualifikation können sie sich jedoch durch private Verbände nachweisen lassen. Dies dient der Sicherstellung der Qualität des Sachverständigenstandes und einer Ordnung des Berufsstandes.

Siegel des DGSV Gutachterverbandes
Logo des Ende 2011 aufgelösten GüDB/ÜdDB
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1 Aufgabe von freien Sachverständigen

Freie Gutachter unterstützen Klärungs- und Entscheidungsprozesse. Gutachten freier Sachverständiger bzw. Gutachter unterliegen der freien Beweiswürdigung durch Gerichte oder helfen in verschiedenen Lebensbereichen einer neutralen Bewertung von Tatsachen, etwa im Rahmen einer Mediation. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht dabei von der „besonderen Sachkunde“. Meist wird die Sachkunde durch ein für das Fachgebiet geeignetes (Hochschul)-Studium mit Abschluss und eine mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet nachgewiesen. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Dennoch ist der Bereich kein juristisch ungeregeltes Feld. Denn die irreführende Verwendung des Begriffs kann als unlauterer Wettbewerb gewertet und verfolgt werden, etwa wenn ein Gutachter über sein Komptenzfeld hinaus Sachverstand vortäuscht.[1]

Man unterscheidet:[2]

  • Behördensachverständige
  • Freie Sachverständige
  • Medizinische Sachverständige
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • Personen-zertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
  • Staatlich anerkannte Sachverständige
  • Verbandsgeprüfte Sachverständige (z.B. Gutachter DGSV zertifiziert)
  • Gutachterlich überprüfte Sachverständige (z.B. Gutachter GüDB/ÜdDB zertifiziert)

2 Definition

"Sachverständige wirken in einem Verwaltungsverfahren an der Sachverhaltsermittlung mit, indem sie aus bereits aktenkundigen oder von ihnen erst zu erhebenden Tatsachen auf Grund ihres besonderen Fachwissens Schlüsse auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Umständen ziehen, die ihrerseits der Behörde eine Schlussfolgerung auf die entscheidungsrelevanten Tatsachen ermöglichen oder erleichtern. Der Sachverständige erstellt zuerst einen Befund, das ist die Zusammenfassung der bekannten und / oder von ihm erst zu ermittelnden (…) Tatsachen und stützt darauf sein Gutachten, das ist das fachliche Urteil darüber, welche Tatsachen aus dem Befund erschlossen werden können."[3]

3 Verbände

In Deutschland relevante Sachverständigenvereinigung sind unter anderem der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS), der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF) und im Bereich der freien Sachverständigen der Deutsche Gutachter und Sachverständigenverband (DGSV) sowie bis Ende 2011 die sachkundige Überprüfung nach ÜdDB.[4]

3.1 DGSV

Der Deutsche Gutachter und Sachverständigenverband (DGSV) ist ein eingetragener Verein in der Bundesrepublik. Wer als DGSV-Sachverständiger akkreditiert werden will, muss gemäß den Vervandsregeln den Nachweis über seinen besondere Qualifikation erbringen. Aufgenommen wird nur, wer eine fachspezifische Ausbildung erfolgreich absolviert und/oder ein entsprechend hohes Maß an Berufserfahrung hat. Damit will der privatrechtliche DGSV eine hohe Qualität im Bereich des freien Sachverständigenwesens gewährleisten. Mitglieder dürfennach erfolgreicher Überprüfung und Aufnahme in den DGSV die Bezeichnungen "DGSV-geprüfter Sachverständiger" oder "DGSV-zertifizierter Sachverständiger nach den Richtlinien des DGSV" führen. Zudem versteht sich der DGSV als Standesorganisation, die Mitglieder nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz vertritt.[5]

3.2 GüDB/ÜdDB

Anders als der DGSV war der GüDB (später ÜdDB) keine Standesorganisation, sondern hatte seine Aufgabe in der kollegialen Sachkundeprüfung durch entsprechend autorisierte Fachexperten. Es bestand keine Notwendigkeit einer Verbandsmitgliedschaft, die Prüfkriterien waren - analog zum DGSV - privatrechtlich fundiert, galten jedoch als besonders streng. Der GüDB/ÜdDB, der auch mit der "Psychologie Akademie", heute Psychologie Verbund kooperierte, wurde zum 31. Dezember 2011 aufgelöst, da seine Wahrnehmbarkeit mit dem Internetzeitalter nicht mehr mitgehalten hatte. Gleiches gilt für andere inzwischen aufgelöste Verbände, Vereine und Verbunde. Bis 31.12.2011 erteilte Sachverständigennachweise durch die GüDB/ÜdDB behielten ihre Gültigkeit, da diese unbefristet ausgestellt wurden.[6]

4 Weblinks

5 Quellen

  1. Stober: Der öffentlich bestellte Sachverständige zwischen beruflicher Bindung und Deregulierung. Heymanns Vlg., 1991, Seite 10ff.
  2. Cors: Handbuch Sachverständigenwesen. Vulkan, Essen 2006
  3. Ringhofer: Verwaltungsverfahren. Band 1. S. 444ff.
  4. Seibel, Staudt: Handbuch für den Bausachverständigen. Fraunhofer Verlag, Stuttgart 2014
  5. Infoseite des DGSV
  6. Taupitz, Jochen: Die Standesordnungen der freien Berufe: Geschichtliche Entwicklung, Funktionen, Stellung im Rechtssystem. Berlin, New York, 1991

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