Häusliche Gewalt

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Häusliche Gewalt und Gewalt in der Familie bezeichnet körperliche Gewalt bzw. einzelne Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Privathaushalt bzw. als Familie zusammen leben. Dies betrifft sowohl Paarbeziehungen wie Ehen und Lebensgemeinschaften vor, während und nach einer Trennung, als auch Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern und Gewalt zwischen Geschwistern. Traditionell gibt es den Begriff der „väterlichen Gewalt“ in vielen Kulturen. Aus Sicht der Psychologie kann das Streben nach Macht und Kontrolle über andere Menschen das Motiv für häusliche Gewalt sein, aber auch Alkoholismus spielt eine große Rolle.

Zudem werden der Gewaltbegriff und der häusliche Bereich unterschiedlich definiert. Gewalt seitens eines ehemaligen bzw. verlassenen Partners wird oft nicht mehr als häusliche Gewalt aufgefasst.

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1 Situation in deutschsprachigen Ländern

In Deutschland trat das sogenannte „Gewaltschutzgesetz“ (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung kurz GewSchG) am 1. Januar 2002 in Kraft.[1] Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge geraten zwar Frauen häufiger als Männer in Situationen, die als häusliche Gewalt bezeichnet werden,[2] doch gibt es auch zahlreiche Untersuchungen in Bezug auf den Mann als Opfer.[3] Inwieweit nichtkörperliche - also psychische Gewalt und andere Erscheinungsformen als „Gewalt“ zu bezeichnen sind, ist zur Zeit umstritten. So definierte Marianne Schwander[4] häusliche Gewalt folgendermaßen: „Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen“, während Andrea Büchler[5] „jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person, die unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird“ als häusliche Gewalt betrachtet.

2 Siehe auch

3 Weblinks

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4 Einzelnachweise

  1. Text des Gewaltschutzgesetzes
  2. https://www.bmfsfj.de/blob/93970/957833aefeaf612d9806caf1d147416b/gewalt-paarbeziehungen-data.pdf
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Häusliche_Gewalt#Männliche_Opfer
  4. Marianne Schwander: Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt: Neue Erkenntnisse – neue Instrumente. In: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, Band 121, Heft 2, Bern: Stämpfli, 2003
  5. Andrea Büchler: Gewalt in Ehe und Partnerschaft - Polizei-, straf- und zivilrechtliche Interventionen am Beispiel des Kantons Basel-Stadt, Basilea/Ginevra/München 1998

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