Echo-Charlie
Echo-Charlie ist der gebräuchlichste Begriff für nicht lizenziertes und damit illegales, strafbares Betreiben von Funkgeräten im Kurzwellenbereich. Ursprünglich bezog er sich explizit auf die Schwarzfunkerei im Frequenzbereich um 6,6 MHz, inzwischen wird er aber auch im Zusammenhang mit anderen Kurzwellenfrequenzen verwendet. Der 6,6 MHz-Bereich wird aufgrund der Wellenlängen von ca. 45 Metern auch Fourty-Five genannt.
Inhaltsverzeichnis
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1 Geschichte
Die Verwendung des 6,6-MHz-Bereichs durch Funkpiraten geht bis die 1920er und 30er Jahren zurück, als er noch legal für den Amateurfunk verwendet werden durfte. Nach Ende des Zweiten Welkriegs wurden große Mengen ausgemusterter Millitärfunkgeräte als sogenanntes Surplus-Material angeboten. Viele dieser Geräte wurden von zumeist sehr wohl radiotechnisch interessierten Personen gekauft, die aber über keine Genehmigung verfügten, diese zu betreiben. Die Bezeichnung Echo Charlie hat ihren Ursprung in eben dieser Verwendung ehemalig militärisch genutzter Geräte. Anfänglich wurden zumeist Geräte mit frequenzvariablem Empfänger und quarzgesteuertem Sender verwendet, die meistens über sechs Sendekanäle verfügten. Die Betriebsart war fast ausnahmslos Amplitudenmodulation (AM). Mit dem Aufkommen der Einseitenbandtechnik beim Amateurfunk gegen Ende der 1960er Jahre wurden zunehmend auch dafür hergestellte und für 6,6 MHz umgerüstete SSB-Geräte verwendet. Nachdem sich Amateurfunkgeräte mit digitaler Frequenzaufbereitung durchsetzten, bei denen der Frequenzbereich durch nur geringfügige Änderungen (Entfernen oder Hinzufügen weniger Drahtbrücken oder Jumper) erweitert werden konnte, erlebte jene Schwarzfunkerei gegen Ende der 1980er Jahre einen neuen Boom.
2 Verwendete Frequenzen und Betriebsarten
Im Bereich der Wellenlängen um 45 Meter werden von Piratenstationen Frequenzen von ca. 6,5 bis 6,7 MHz benutzt. Der Kanalabstand beträgt dabei zumeist 5 kHz. Als Sprechfunk-Anruffrequenz verwendet man 6,670 MHz. Als Betriebsart ist überwiegend Einseitenbandmodulation im unteren Seitenband (LSB) zu beobachten. Außerdem werden inzwischen digitale Betriebsarten und SSTV verwendet.
3 Eigentliche Verwendung des 6,6-MHz-Bereichs
Der Bereich ist eigentlich dem zivilen Flugfunk zugewiesen. Es handelt sich um die aus 53 Kanälen mit jeweils 3 kHz Breite bestehende sogenannte En-Route-Sektion, welche sich im Bereich von 6526 bis 6682 MHz befindet. Im Gegensatz zu den Echo-Charlie-Stationen wird von den legalen Nutzern Einseitenbandmodulation im oberen Seitenband (USB) verwendet. Diese Frequenzen werden von den Airlines für interne organisatorische Zwecke benutzt und sind für den unmittelbaren Ablauf des Flugverkehrs kaum von Bedeutung. Frequenzen ab 6685 sind dem militärischen Flugfunkdienst zugewiesen.
4 Reichweiten
Im Kurzwellenbereich können prinzipiell weltweite Funkverbindungen hergestellt werden. Die Reichweite hängt jedoch stark von den Ausbreitungsbedingungen ab und kann sich von Stunde zu Stunde erheblich ändern. Einen wichtigen Einfluss haben dabei Tages- und Jahreszeit sowie die Sonnenfleckenaktivität. Im 6,6 MHz-Gebiet können bereits mit geringer Leistung von ca. 3 bis 4 Watt Hunderte und je nach benutzter Antenne sogar Tausende von Kilometern überbrückt werden.
5 Piraten-Frequenzen außerhalb des 6,6-MHz-Bereichs
Mit der Bezeichnung Echo-Charlie werden inzwischen vor allem auch folgende Frequenzbereiche in Verbindung gebracht:
3430...3500 MHz (86...85 Meter Wellenlänge, übliche Betriebsart LSB)
13900-14000 MHz (21 Meter Wellenlänge, übliche Betriebsart USB)
18010-18050 MHz (16 Meter Wellenlänge, übliche Betriebsart USB)
20900-20980 MHz (14 Meter Wellenlänge, übliche Betriebsart USB)
6 Verwendete Geräte
Es werden überwiegend modifizierte Amateurfunk-Transceicer (Sende-Empfänger) verwendet. Inzwischen wird auch öfters wieder über den Einsatz ausgemusterter milltärischer Geräte berichtet. Seltener sind sogenannte Konverter, die an einem normalen CB-Funk-Gerät mit SSB-Modulation angeschlossen werden können. Solche Geräte wurden von verschiedenen CB-Funk-Zubehör-Herstellern mit dem Hinweis kommerziell angeboten, dass ihr Betrieb gegen gesetzliche Bestimmungen verstoße.
7 Motivation zur Schwarzfunkerei
An dieser Stelle kann nur spekuliert werden. Ein Grund dürfte früher gewesen sein, dass bei der Prüfung für die höheren Amateurfunk-Lizenzklassen, welche den Funkverkehr auf Kurzwellen mit ihren großen Reichweiten legal ermöglichten, das fast fehlerfreie Geben und Aufnehmen von Morsezeichen dazu gehörte. Es werden aber weitere Gründe vermutet, u.a. Spass daran, etwas Verbotenes zu tun, Ärger mit Amateurfunkverbänden und gesetzliche Vorgaben über die Gesprächsinhalte. Es gibt Hinweise, dass auch lizenzierte Funkamateure weiterhin auf Echo-Charlie-Frequenzen aktiv sind.
8 Echo-Charlie heute
Die diesbezügliche Aktivität hat sich stark zurückentwickelt. Dies dürfte einerseits mit dem allgemeinen Trend des schwindenden Interesses an der Funktechnik zusammenhängen, denn auch beim CB-Funk und beim Amateurfunk ist die Aktivität stark zurückgegangen. Von Vielen wird dies auf das Vorhandensein des Internets zurückgeführt. Ein weiterer Grund dürften aber auch die vereinfachten Bedingungen zur Erlangung eines Amateurfunkzeugnisses sein.
Hinweis: der Artikel dient ausschließlich der Information. Der Betrieb von Funkgeräten in den genannten Frequenzbereichen ist illegal und kann Geld- oder Freiheitsstrafen zur Folge haben!
9 Quellen
http://www.freewebs.com/meterbands/echocharlie.html
http://www.radiobanter.com/showthread.php?t=101215
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