E-CHECK

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Der E-CHECK, 1996 von den Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerken ins Leben gerufen, umfasst die Prüfung aller elektrischen Anlagen und Geräte im Haus bzw. Unternehmen. Ein autorisierter Innungsfachbetrieb stellt dabei fest, ob sich die elektrischen Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ziel ist, eine ausreichende Sicherheit sowie eine energiesparende Funktionsweise für den Anwender zu garantieren.


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1 Ziel der Prüfung

Vorrangiges Ziel der E-CHECK Prüfung ist, den Kunden Sicherheit im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten zu gewährleisten. Durch die Prüfung sollen Gefahren erkannt und beseitigt werden, die durch mangelhafte Installation bzw. technischen Verschleiß einer Anlage oder eines Gerätes verursacht werden können. Durch eine Überprüfung der Betriebsfähigkeit der Anlagen und Geräte soll darüber hinaus ein technisch störungsfreier Arbeitsablauf garantiert werden (Beispiel: Untersuchung eines Überspannungsschutzes, der elektrische Geräte vor einem Ausfall, z. B. bei einem Blitzeinschlag, bewahrt). Auf Wunsch kann bei einem E-CHECK außerdem der Energieverbrauch der vorhandenen Anlagen und Geräte untersucht werden.

Beispiele für Anlagen und Geräte, die bei einem E-CHECK untersucht werden:

  • Elektroinstallationen, Personenschutzautomaten
  • Ortsfeste elektrische Geräte wie z. B. Herde, Kopierer, Aktenvernichter, etc.
  • Ortsveränderliche Geräte wie Computer, Drucker, Bildschirme, Kaffeemaschinen, TV, Hifi und Video
  • Kontroll- und Sicherheitssysteme
  • Konferenztechnik und Präsentationstechnik
  • Arbeitsplatzbeleuchtung, Schutzeinrichtungen für Blitzschlag und Überspannung


2 Zielgruppe

Den E-CHECK zur Sicherheitsprüfung ihrer Anlagen können sowohl Privatkunden für Wohnungen oder Häuser als auch gewerbliche Kunden für ihre Betriebe durchführen lassen.


3 Bewertung

3.1 Anerkennung durch Versicherungen

Einige Versicherungen wie der Münchener Verein und die Inter Versicherungen bieten einen vergünstigten Versicherungsschutz für Privat- und Gewerbekunden, die den E-CHECK durchgeführt haben.

3.2 Prüfung in Industrie bzw. Gewerbe

In Industrie und Gewerbe sind regelmäßige Prüfungen der Anlagen und Geräte gemäß § 5 (1) BGV A3 bzw. § 10 BSV gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch soll der Schutz der Angestellten vor Unfällen gewährleistet werden. Für dennoch entstandene Schäden haftet der hierfür Verantwortliche (§ 319 StGB). Im Zweifelsfall kann ein vorher durchgeführter E-CHECK vor der Schadensersatzpflicht bewahren, da der Verantwortliche, z.B. der Arbeitgeber, durch den E-CHECK seiner gesetzlichen Prüfpflicht nachgekommen ist.

3.3 Prüfung in Haus und Wohnungen

Im Mietrecht ist der Vermieter nicht zur regelmäßigen Überprüfung der Anlagen und Geräte seiner vermieteten Wohnungen verpflichtet. Jedoch obliegt dem Vermieter die sogenannte Instandhaltungspflicht, die sich im Rahmen seiner vertraglichen Nebenpflicht gemäß § 535 (1) BGB ergibt. Der Vermieter muss die Mietsache also in einem verkehrssicheren Zustand erhalten.

Damit die Versicherung einen dennoch entstandenen Schaden erstattet, muss meist zuerst ein Nachweis über eine ordnungsgemäße Installation bzw. Wartung der elektrischen Anlagen erbracht werden. Ein vorher durchgeführter E-CHECK erfüllt diese Anforderungen.


4 Weblinks

Offizieller Internetauftritt E-CHECK

Reportage des Senders n-tv über den E-CHECK Adobe Flash Player 10

Reportage des Senders doit-tv über den E-CHECK Adobe Flash Player 10

Youtube.com Offizieller E-CHECK Werbespot



5 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: E-check angelegt am 12.08.2010 um 10:18


6 Andere Lexika

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