Diskussion:Karl Steinhauser
Altermedia-Link entfernt
Ich habe mir erlaubt, den Link zu einer Altermedia-Plattform zu entfernen.
Meine Beweggründe:
Ich verweise auf die Berichterstattung, z.B., der "Süddeutschen Zeitung": "26.10.2011, 16:50 - Urteil Betreiber von Neonazi-Portal müssen ins Gefängnis":
„Sie hetzten gegen Juden, politische Gegner und Muslime - selbst ein Mordaufruf fand sich auf der Seite: Wegen insgesamt 48 Straftaten mussten sich die Betreiber des Neonazi-Portals "Altermedia" vor Gericht verantworten. Jetzt sind sie zu Haftstrafen verurteilt worden.
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An diesem Mittwoch ist im Prozess gegen den aktuellen und einen ehemaligen Administrator vor dem Landgericht Rostock das Urteil gefallen: Zwei Jahre und sechs Monate soll Axel M. ins Gefängnis, sein früherer Komplize Robert R. soll eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verbüßen. Die Große Strafkammer des Landgerichts sprach die beiden aus Stralsund stammenden Männer wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole, Aufruf zu Straftaten und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener schuldig. Das Strafmaß deckt sich mit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
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“"Süddeutsche Zeitung": "26.10.2011, 16:50 - Urteil Betreiber von Neonazi-Portal müssen ins Gefängnis"
Nach meinem Empfinden werden "Altermedia-Internetseiten" von "politisch weit rechts" stehenden Personen geführt. Wie das Landgericht Rostock feststellte, wird bzw. wurde auf der besagten "Altermedia-Internetseite" gehetzt, beleidigt, verfassungsfeindliche Symbole verwendet usw. .
PlusPedia wird von der sich in Deutschland befindenden "Asaso GmbH" (s. PlusPedia:Impressum Impressum) betrieben. Somit unterliegt Pluspedia dem deutschen Recht. Da bedeutet auch, dass Links auf Pluspedia, welche (von dem Betreiber) wissentlich auf Internetseiten verweisen, die gegen deutsches Rechts verstoßen, entfernt werden müssen. Die PlusPedia-Administratoren sind vom Betreiber der PlusPedia auch eingesetzt worden, um ihm bei dem administrieren von PlusPedia behilflich zu sein. Daher haben auch die PlusPedia-Administratoren die Verpflichtung, nach deutschem Recht (im Zweifelsfalle auch nach ihrem eigenen gewissen) zu administrieren und zu entscheiden.
Der Link, der entfernt wurde, verweist zwar nicht auf die deutsche, sondern auf die östereichische Altermedia-Internetseite, dennoch ist bei PlusPedia nicht östereichisches, sondern deutsches Recht anzuwenden.
Andersherum könnte man argumentieren, dass das Landgericht eben nur die Aktivitäten auf der deutschen Altermedia-Internetseite bewertet hat. Somit wäre Altermedia-Östereich juristisch nicht so zu bewerten, wie Altermedia-Deutschland. Man könnte also, zumindest theoretisch, den Link zu Altermedia-Östereich stehen lassen. Dagegen spricht allerdings, dass dann die PlusPedia-Administratoren gründlich den Inhalt jeder einzelnen Altermedia-Östereich-Seiten juristisch einwandfrei nach deutschem Recht zu bewerten hätten.
Dieses ist aber, aufgrund der mangelnden juristischen Ausbildung der PlusPedia-Administratoren, nicht in die Praxis umzusetzen.
Gruß, --Funker 08:21, 27. Okt. 2011 (CEST)
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