Diskussion:Jüdischer Friedhof Finnentrop-Lenhausen

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1 Seit 1954 befindet sich der Friedhof am Lehmberg

Hallo Funker, Seit 1954 befindet sich der Friedhof am Lehmberg, steht im Text und weiter Die letzte Beisetzung fand angeblich im Winter 1930/31 statt. Wie ist das möglich wenn er sich erst seit 1954 dort befindet ? Gruß --T. Reader 19:00, 1. Jul. 2010 (UTC)

Hallo T. Reader. Mußt du weiterlesen:

„Seit 1954 befindet sich der Friedhof am Lehmberg im Eigentum des Landesverbandes der jüdischen Kultusgemeinden und wird von der Gemeinde Finnentrop gepflegt.“

– Artikel Jüdischer Friedhof Finnentrop-Lenhausen, 4. Abschnitt

Weiter fragst du bei einer Typoänderung:

„typo G, wenn auch unklar; bestand die Gemeinde (ohne Mitglieder) eine Gemeinde ohne Gemeinde-Mitglieder gibt es so etwas überhaupt?“http://www.pluspedia.de/index.php?title=J%C3%BCdischer_Friedhof_Finnentrop-Lenhausen&diff=prev&oldid=80108

Auch hier "unterschlägst" du ein Wort. Es heißt vollständig:

Juristisch bestand die Gemeinde (ohne Mitglieder) bis ca. 1945(?) fort“

– Artikel Jüdischer Friedhof Finnentrop-Lenhausen, 1. Abschnitt, letzter Satz

Das bedeutet, das die Grundstücke, einschl. des Friedhofs, bis 1945 im Besitz der (nicht mehr aktiven) jüdischen Gemeinde war. Es fanden, mangels aktiver Mitglieder, weder Gottesdienste noch Bestattungen statt. Denke daran: Es war zur Zeit des III. Reichs. Ziel war es damals, die Juden großflächig zu ermorden. In den Grundbüchern war bis 1945 jedoch noch die jüdische Gemeinde als Eigentümer verzeichnet.
Ich meine, es darf erst ein jüdischer Gottesdienst gefeiert werden, wenn sieben Männer zusammengekommen sind - bin mir aber nicht sicher.
Wenn du es genau wissen willst, ab wieviel Personen (Mitglieder) eine jüdische Gemeinde keinen Gottesdienst mehr feiern darf (also eine Gemeinde "ohne" Mitglieder ist): Wende dich vertrauensvoll an Benutzer:Michael Kühntopf.
--Funker 20:00, 1. Jul. 2010 (UTC)

Hallo Funker soviel Text als Antwort braucht es garnicht. Meine Frage war: Seit 1954 befindet sich der Friedhof am Lehmberg und Du hast weiter geschrieben: letzte Beisetzung fand... im Winter 1930/31 statt. Wie geht so etwas??? Weiter nun Juristisch J u r i s t i s c h ....wie kann etwas juristisch sein, dass es gar nicht gab. Artikel ist doch von Dir? dann brauche ich doch Michael Kühntopf fragen, oder hat er den Text geschrieben? Gibt auch eine Möglichkeit, keine Relevanz erforderlich, jeder schreibt was er so denkt, glaubt gelesen oder gehört zu haben. --T. Reader 20:23, 1. Jul. 2010 (UTC)

Hallo. Ist meine Antwort nicht deutlich genug gewesen? Der Satz geht noch weiter.:
Mit meinen Worten: Im Jahre 1954 hat der Landesverband der jüdischen Kultusgemeinden den Friedhof als Eigentum übernommen. Das ist mit vielen jüdischen Friedhöfen, welche "geschlossen" sind (auf denen keine Bestattungen mehr vorgenommen werden) so geschehen.
Der Friedhof bestand seit 1843/44 (steht im Artikel). Im HJGWL (Einzelnachweise, Fußnote 1) heißt es über Lenhausen wörtlich:

„Juristisch bestand die Synagogengemeinde bis 1945(?) fort (vgl. Werner Jacob S. 13)“Handbuch der jüdischen Gemeinden in Westfalen und Lippe (HJGWL/ Archiv der Stadt Finnentrop

Werner Jacob (s.a. Einzelnachweise, Fußnote 3) ist, nach tel. Information aus der Gemeinde Finnentrop einer der letzten Juden der Gegend gewesen. Es existiert, nach dem HJGWL, ein Wiedergutmachungsantrag (Nr. Z 142), in welchem u.a., der Jüdische Friedhof Lenhausen behandelt wird. Es kann daher, m.E., davon ausgegangen werden, daß sich die Einzelgräber - als sog. "Ewigkeitsgräber" (s. Friedhof) - jeweils in Familienbesitz befunden haben. Dieses ist, so meine tel. Informationen, durchaus in Lenhausen üblich gewesen. Insofern ist es logisch, daß W. Jacob, als Nachfahre eines oder mehrerer der dort Bestatteten dort, evtl. gar ein (oder mehrere) eingefriedete/s Gräber in seinem Besitz gehabt hat.
Was jetzt direkt deine Frage betrifft: Nocheinmal: Ja, es ist durchaus möglich, daß "juristisch", d.h. "auf dem Papier bzw. in den Grundstücksakten der (Amts-)Gemeinde Finnentrop", das Gesamtgrundstück (Eintragung im Grundbuch: "Abrahams Schoss ..." - s. 2. Abs. Zitat) der Synagogengemeinde zu Lenhausen gehört hat.
Was mir Michael bestätigen sollte, habe ich nun, für dich, recherchiert:

„Minjan bedeutet Zahl. Dieses Wort steht für zehn männliche Personen, die jeweils mindestens dreizehn Jahre alt sind (Barmizwa hatten und zu den Erwachsenen gerechnet werden). Zehn Personen bilden eine Beter-Gemeinde. Es gibt keine biblische Stelle, die die Größe einer Gemeinde definiert. Die Talmudgelehrten haben jedoch diese Zahl von dem 4. Buch Moses, Kap. 14 Vers 17, abgeleitet, wo die Rede von einer „Eda“ = Gemeinde ist und diese aus zehn Männern bestand.“

– Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi": Das Einzel- und das Gemeindegebet auf: http://www.hagalil.com/judentum/rabbi/090425.htm

D.h.: Erst, wenn zehn Männer zusammenkommen, um zu Beten, d.h. Gottesdienst zu feiern, darf der Gottesdienst beginnen. Es gab keine zehn jüdische Männer mehr in Lenhausen.
Und jetzt komm bitte nicht mit "Relevanzkriterien" (die es bei PP nicht gibt) oder das dir meine Antwort zu lang erscheint.
Es ist alles was im Artikel beschrieben ist, in den Einzelnachweisen. Gruß, --Funker 06:20, 2. Jul. 2010 (UTC)

2 Ende der Disk.

Hatte ja bereits (siehe oben) geschrieben, keine Relevanz erforderlich, jeder schreibt was er so denkt, glaubt gelesen oder gehört zu haben. Stand des Wissens: - letzte Beisetzung fand im Winter 1930/31 statt obwohl der Friedhof sich erst ab 1954 am Lehmberg befindet - Ach ja Du schreibst: Es war zur Zeit des III. Reichs, andere Quellen sagen, dass III. wäre erst von 1933 bis 1945 gewesen. Danke auch für deine Erklärung des Begriffs - Juristisch - nach Moses, Kap. 14 Vers 17 - Gruß, --T. Reader 07:06, 2. Jul. 2010 (UTC)

Reiß doch bitte nicht alles aus dem Zusammenhang.
Klar und deutlich: Der Friedhof ist im Grundbuch der Gemeinde Finnentrop eingetragen:

„Abrahams Schoß, Kirchhof. Aufgrund 44-jährigen Besitzstandes eingetragen am 24.5.1887.“

– Grundbuch der Gemeinde Finnentrop

Rechnet man 44 Jahre von der Jahreszahl 1887 herunter, so kommt man auf 1843.
In dem Artikel heißt es weiter:

„Somit wäre der auch jetzt noch erhaltene Friedhof im Jahre 1843/44 angelegt worden.
Da die Gemeinde bereits um 1760 gegründet wurde, muß es somit einen älteren, jetzt nicht mehr vorhandenen Friedhof gegeben haben.

– Grundbuch der Gemeinde Finnentrop

Also: Der jetzt noch erhaltene Friedhof ("Abrahams Schoß", Am Lehmberg) existiert seit 1843/44 und NICHT erst seit 1954.
1954 wurde der Friedhof in dem Landesverbandes der jüdischen Kultusgemeinden als Eigentum ÜBERGEBEN. Das ist bei vielen jüdischen Friedhöfen so.
Zum Thema III. Reich. Wie du sicherlich noch weißt, wurde von den Nazis beschloßen, die Juden zu vernichten. Viele ehemals blühende und aktive Jüdische Gemeinden wurden durch das Vernichtungsprogramm der Nazis (im III. Reich) zerstört.
Daraus folgt: Es gab in vielen Gemeinden - und somit auch in Lenhausen - keine 10 jüdische Männer mehr, welche einen Minjan bildeten - also die kleinste denkbare jüdische Religionsgemeinschaft. Daraus folgt, daß die jüdische Gemeinde Lenhausen keine Mitglieder mehr hatte.
Ich hoffe es ist jetzt endlich deutlicher geworden. Gruß, --Funker 11:09, 2. Jul. 2010 (UTC)

3 Mail von Mike

Ich habe folgende Mail erhalten:

Bitte Funker kannst du das prüfen?

ich kenne die hier angegebene Quellen nicht, halte den Artikel sehr im Bereich der Vermutung angesiedelt. Für jüdische Friedhöfe herrscht ein ewiges Ruherecht, von daher kann der Satz \"Ein im Jahre 1941 beim Regierungspräsidenten gestellter Antrag zur Aufhebung des Friedhofes wurde wegen der noch nicht abgelaufenen 25-jährigen Ruhefrist abgelehnt\" nicht richtig sein. Nach jüdische Friedhöfe in Westfalen und Lippe - der kleine Verlag, Düsseldorf liegt die Eröffnung dieses 786 qm großen Friedhofes vor 1823. Mit freundlichen Grüßen Mike

Hallo Mike, hallo Anthoney.
Die Informationen über den Lehnhauser Friedhof basieren nahezu komplett auf Informationen aus dem Archiv der Gemeindeverwaltung Finnentrop. Ausser dort gibt es kaum etwas über den Friedhof selbst zu finden. Richtig ist, dass jüd. Friedhöfe "Ewigkeitsfriedhöfe" sind. Hier hat Mike recht. Dennoch wollte seinerzeit eine ortsansässige Firma "Abrahams Schoß" Grund erwerben. Um nun 100%ig den Satz des Regierungspräsidiums verstehen zu können, müsste man den Schriftwechsel im Archiv des RP Arnsberg sichten. Wie oben geschrieben: Diese Infos hier sind aus dem HJGWL/ Abschnitt "Lehnhausen", der mir durch das og. Gemeindearchiv zugegangen ist. Vielleicht hat der Mike ja die Möglichkeit in Arnsberg vorstellig zu werden, um das Rätsel zu lösen. Mir ist es, leider, nicht mehr möglich, eine "Vor-Ort-Recherche" durchzuführen. Gruß, --Funker 10:30, 27. Jul. 2011 (CEST)

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