Diskussion:Gesetzentwurf 3491 gegen Beleidigungen und Stalking in der Wikipedia

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"Auch in anderen linken Medien ist die Empörung über die Beschränkung des "Rechts auf Beleidigungen" groß.
Mich stört etwas das Wort "linken" in dem Satz. Sind es nur die "linken" Medien, die sich über eine Beschränkung empören?<br/ Andererseits: Das ist, m.E., schon längst überfällig gewesen und müßte grundsätzlich geregelt werden:
Gibt es in der deutschen WP Staling und Beleidigungen, so muß der Gerichtstort in Deutschland sein und nach deutschen Recht geurteilt werden. Alles andere wäre, wie in einem Absatz genannt "Juristische Winkelzüge".
Es müsste gar grundsätzlich für Seiten, die in deutsch geschrieben sind (ich rede von deutsch, nicht schweizerisch und nicht östereichisch) und überwiegend von Deutschen besucht werden (und - möglicherweise - auch von einem Deutschen betrieben werden), auch deutsches Recht gelten. Das ist aber eine ganz andere Sache und nicht unbedingt Bestandteil zu diesem Artikel. Gruß, --Funker 17:58, 30. Okt. 2012 (CET)

Hallo Funker, "Es müsste ..." ist immer ne schöne Sache. Es müssten auch Firmen die ihre Aktivitäten in Deutschland haben hier ihre Steuern und Abgaben zahlen. Tun sie aber nicht. Juristische Schlupflöcher werden genutzt um zu betrügen. Das ist bei der Wikipedia mit ihrem Sitz in den USA nicht anders als bei Briefkastenfirmen mit ihrem Sitz auf kleinen Pazifikinseln. Das ist unmoralisch und asozial, wird aber von der Politik geduldet. Gruß Pfitzners Hansi 18:13, 30. Okt. 2012 (CET)
Hallo Hansi. Eben! Danke! Gruß, --Funker 19:19, 30. Okt. 2012 (CET)

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