Diskussion:Die moralische Frage-Gustl Mollath

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Naja

Deine Essays lese ich sonst ganz gerne, aber hier kommst du doch etwas aus der Spur: ein wild gewordener Richter ... Augiasstall..... Versteh mich nicht falsch, natürlich darf, evtl muss man Kritik üben. Aber der Unterschied zwischen Rußland oder China und einem Rechtsstaat ist nun mal, daß hier eine Überprüfung stattfindet. Und was das mit der Bundeskanzlerin zu tun hat, ist mir völlig unklar. Was hat denn die damit zu tun? Soll die persönlich alle Gerichtsurteile überprüfen oder wie stellst du dir das vor? Nochmal, deine Kommentare sind eigentlich in meinen Augen recht erfrischend. Aber diesen finde ich zu weit hergeholt, in der Schule würde man sagen: Thema verfehlt. Nix für ungut, drei gute und ein Ausrutscher ist ja immer noch ziemlich gut ;-) Schönen Gruss --Der Zwerg reinigt die Kittel (Diskussion) 17:28, 29. Nov. 2012 (CET)

In der PlusPedia gibt es zunächst einmal einen Sachartikel
daneben sind aber auch Meinungsartikel zugelassen:
Ich halte von Meinungsartikeln nichts, weil es in einem Lexikon nur Sachartikel geben sollte. Solange es aber in PlusPedia erlaubt ist, gibt es grundsätzlich keine Einwendungen; denn es gibt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Aber Sie könnten ja mal im NürnbergWiki unter Ihrem Klarnamen den Artikel Gustl Mollath unter die Lupe nehmen. --Manfred Riebe (Diskussion) 20:32, 28. Dez. 2012 (CET)
Ich weiß ja nicht. Ein Wiki, in dem man seinen Klarnamen nennen muß, nur um etwas zu lesen, erscheint mir als übertriebener Aufwand. --Weg alles Irdischen (Diskussion) 02:51, 29. Dez. 2012 (CET)

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