Diskriminierung von Frauen durch Deutschland
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Auch in Deutschland gibt es Beispiele der Diskriminierung von Frauen. Dieser Artikel soll Beispiele aus der Geschichte sammeln.
Inhaltsverzeichnis
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1 Rechtslage
Artikel 3 Grundgesetz sagt aus:
- (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
- (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
1.1 Bis 1970er
- Bis 1977 benötigte die Frau eine Erlaubnis ihres Ehemannes, wenn sie arbeiten wollte.[1]
- Bis 1968 war eine verheiratete Frau nicht voll geschäftsfähig.
- Bis 1962 durften Frauen ohne Zustimmung des Mannes kein eigenes Bankkonto eröffnen.
- Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne.
- Bis 1. Juli 1958 konnte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen.
- Frauen hatten bis 1919 kein aktives und Passives Wahlrecht in Deutschland
2 Einzelnachweise
3 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Diskriminierung von Frauen durch Deutschland) vermutlich nicht.
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