Datenvermeidung und Datensparsamkeit

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Das Prinzip der Datenminimierung bzw. der Datensparsamkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Datenschutzrecht. Es besagt, dass „so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen“ seien. „Erforderlichkeit“ im Rahmen der Datenminimierung bedeutet, dass zunächst so wenig Daten wie möglich erhoben und gespeichert werden sollen. Die Einhaltung dieses Prinzips ist vom zuständigen Datenschutzbeauftragten zu überwachen. Es kann allerdings bei der Digitalisierung ein bürokratisches Hindernis darstellen. Strittig ist oft die Frage, was personenbezogene Daten sind und welche Verknüpfungen dabei möglich sind.

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union hat diese Grundsätze aufgenommen.

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