Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen
Ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen findet Verwendung, wenn Freunde oder Verwandte einander Geldmittel zur Verfügung stellen wollen, ohne dabei Gewinn erzielen zu wollen. Dabei sympathisiert der Darlehensgeber mit den Zielen des Darlehensnehmers. Typische Fälle sind Start in die berufliche Selbständigkeit, Ausbildung und Hausbau.
Viele Darlehensverträge dieser Art werden mit Handschlag geschlossen. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, Umfang und Bedingungen des privaten Darlehens schriftlich festzuhalten. Wichtig dabei sind vereinbarter Zinssatz, Kündigungsfristen und Sicherheiten. Ein Vertrag kann kurz und prägnant sein und sich damit von mehrseitigen Kreditverträgen unterscheiden.
1 Siehe auch
- Darlehen
- Kredit
- Kreditvertrag
- Kreditsicherungsrecht
- Hypothek
- Grundschuld
- Rentenschuld
- Annuitätendarlehen
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2 Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Invisible The Invisible angelegt am 18.04.2004 um 14:05,
Alle Autoren: Vsop, Xqt, Septembermorgen, Alexa1, Saibo, Waugsberg, Ollio, Priwo, MichaelDiederich, Head, The Invisible, Zeno Gantner, Invisible The Invisible
3 Andere Lexika
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