Danziger Willkür
Die Danziger Willkür (auch Danziger Recht, Danziger Verfassung) war die in der Stadt Danzig über viele Jahrhunderte geltende Rechtsordnung. Das Wort Willkür bedeutete „das mit Willen erkorene“; bis in das 18. Jahrhundert bezeichnete es in der deutschen Sprache – abweichend vom heutigen Begriffsverständnis – eine Rechtsvorschrift oder eine Sammlung von Rechtsvorschriften.[1]
Um 1224 übertrug der ostpommersche Herzog Swantopolk II. das Lübische Recht auf die deutsche Kaufmannssiedlung in Danzig. Die älteste bekannte schriftliche Verfassung der Danziger Willkür stammt aus dem 15. Jahrhundert. 1452 ließen sich die Preußischen Städte ihre Rechte (Privilegien) von Kaiser Friedrich III. bestätigen.[2] Dieses alte Danziger Recht wurde erst 1857 durch die Einführung des Westpreußischen Provinzialrechts abgelöst.
1 Literatur
- Paul Simson: Geschichte der Danziger Willkür. Quellen und Darstellungen zur Geschichte Westpreußens Nr. 3. Danzig 1904. Neudruck: Nicolaus-Copernicus-Verlag, Münster 2006, ISBN 978-3-924238-36-0.
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ Gottfried Lengnich: ius publicum civitatis gedanensis - oder: Der stadt Danzxig verfassung und rechte. Nach der originalhandschrift des Danziger stadtarchivs, T. Bertling 1900, Stichwort Willkür
- ↑ Gottfried Lengnich, a.a.O., Seite 29
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