DDR-Bürger
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Als DDR-Bürger gelten formal alle Menschen, die 1949-1990 in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geboren wurden bzw. in dieser Zeit dort lebten und ihren Wohnsitz hatten. Eine eigene Staatsbürgerschaft in der DDR wurde jedoch erst am 20. Februar 1967 durch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik (Staatsbürgerschaftsgesetz, kurz StBüG)[1] de jure eingeführt. Die DDR wurde als Staat am 7. Oktober 1949 gegründet. Mit dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990, spätestens aber mit dem Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990 wurde die Staatsbürgerschaft der DDR gegenstandslos.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ GBl. DDR 1967 I S. 3; näher dazu Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft. De Gruyter Recht, Berlin 2007, ISBN 978-3-89949-433-4, S. 91–96. Das StBüG ist am 23. Februar 1967 in Kraft getreten.
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