CFO
Die Funktionsbezeichnung Chief Financial Officer (kurz CFO) aus dem angelsächsischen Raum entspricht in Deutschland etwa dem Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 GmbHG) oder dem für die Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied bei Aktiengesellschaften (§ 76 Abs. 1 AktG).
Im Zuge der Internationalisierung wird diese Bezeichnung teilweise auch in deutschsprachigen und anderen Ländern benutzt, wobei sie hier keine rechtliche Bedeutung hat, sondern nur eine Zusatzbezeichnung ist.
1 CFOs in der öffentlichen Verwaltung
In den USA ist der CFO durch den CFO Act von 1990 auch für Regierungseinrichtungen eingeführt worden. In Deutschland nimmt in Behörden zum Beispiel der Beauftragte für den Haushalt diese Funktion an führender Stelle mit Bezeichnungen wie Referatsleiter oder Sachgebietsleiter wahr.
2 Weblinks
- CFO Survey: Current state and future direction, IBM 2004 auf 1.ibm.com (PDF-Datei; 396 kB, englisch)
- U.S. Chief Financial Officers Council auf cfo.gov (englisch)
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