Bundestag demokratisch abschaffen

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Den Bundestag demokratisch abzuschaffen ist eine politische Hypothese. Die Wähler könnten theoretisch den Bundestag „abschaffen“. Dazu müsste das Volk seine Stimmen so auf alle zu wählenden Parteien verteilen, dass keine Partei die Fünf-Prozent-Hürde schaffen würde. Viele Kandidaten auf den Listen (Zweitstimmen) würden somit zunächst keine Sitze erhalten. Allerdings würden die 299 Direktkandidaten gewählt werden. Das Bundeswahlgesetz sieht in § 6 Absatz 1 Satz 2 vor, dass die Zweitstimmen in bestimmten Fällen für die Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben. Dennoch entsteht wieder ein funktionsfähiger Bundestag, auch wenn möglicherweise die Arbeit durch die Vielzahl der Parteien bzw. unorganisierten Einzelbewerber erschwert ist. Es gilt als unwahrscheinlich, dass diese Situation eintritt, weil die meisten Parteien nicht auf das Aufstellen von Landeslisten verzichten würden. Zudem ist durch das Wahlgesetz verhindert, dass kleine Parteien mit weniger als drei Direktkandidaten zusätzliche Listenplätze erhalten.[1]

Denkbar wäre auch, dass die Fünf-Prozent-Hürde wieder abgeschafft wird. Dies ist aber ebenfalls sehr unwahrscheinlich, da sich unter den gegenwärtigen Parteien im Bundestag dafür keine Mehrheit finden würde, weil viele kleine Parteien die Koalitionsverhandlungen und damit die Regierung schwierig machen. Das zeigen auch die Erfahrungen aus der Weimarer Republik.

Einzelnachweise

  1. Bundeswahlgesetz: § 6 Wahl nach Landeslisten

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